Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Reife des Blickes aufgreifen und vollziehen werde, welche die 
unerläßliche Vorbedingung des Gedeihens bilden. 
München, den 25. Juli 1848. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche k. Regierungen, K. d. J., also ergangen. 
Nr. 16,674. §. 133. 
Ministerial-Entschließung vom 11. September 1849, die Cholera betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Die k. Regierung erhält anliegend die vom Obermedizinal= 
Ausschusse entworfenen Verhaltungsregeln vor und während 
des Ausbruchs der asiatischen Brechruhr mit dem Auftrage 
zugeschlossen, dieselbe in einer Extrabeilage des Kreis-Intelligenz- 
blattes öffentlich bekannt zu machen und überhaupt für deren 
möglichste Verbreitung Sorge zu tragen. 
Zur Ausführung der unter Ziff. III. 7 und 8 gemachten 
Vorschläge sind alle Badanstalten-Besitzer aufzufordern, sich 
mit trag= oder fahrbaren Badegeräthschaften, und die Apotheker 
(vielleicht auch Metzger) sich nächsten Winter mit hinreichenden 
Eisvorräthen zu versehen. 
München, den 11. September 1849. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche königl. Regierungen, K. d. IJ., also ergangen. 
Abruck. 
Verhaltungsregeln vor und während des Ausbruches der asiatischen 
Brechruhr betr. 
I. Zeichen der asiatischen Brechruhr. 
Gefühl von Mattigkeit in allen Gliedern mit Kälte und 
Ziehen in denselben und in dem Rücken; zugleich aber bald 
darauf Kollern im Bauch mit Durchfall und Drücken in der 
Herzgrube; Uebelkeit, Erbrechen und Schwindel. Das durch den 
Stuhl Entleerte anfangs dunkelfarbig und stinkend, später, 
wie das Erbrechen, molken= oder reiswasserähnlich, 
farb= und geruchlos; und die Entleerung plötzlich 
und heftig ohne alle Anstrengung des Leibes. 
Hierauf Krampf in den Beinen, besonders den Waden; 
Verminderung und gänzliche Unterdrückung der Urinabsonderung, 
allgemeine Beängstigung und Unruhe. In höherem Grade zu 
den erwähnten Erscheinungen: Kälte und Blauwerden des 
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