340
unangenehme Lage versetzt zu werden, von Oberaufsichtswegen
gegen Pflichtsverletzungen einschreiten zu müssen.
München, den 27. August 1854.
Kgl. Regie rung von Oberbayern, K. d. J.
II.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern.
Es sind Fälle vorgekommen, daß Soldaten, welche aus
ihren Garnisonsorten, in welchen die Cholera — epidemische
Brechruhr — herrschte, sich in ihre Heimat begaben, alsbald
nach ihrer Ankunft an der Brechruhr erkrankten, dadurch sich
selbst Schaden und ihren Angehörigen und den Landbewohnern
große Furcht und Beängstigung verursachten. Deßhalb wird
angeordnet, daß jeder Soldat, welcher aus Garnisonsorten,
wo die epidemische Brechruhr herrscht, sich in seine Heimat in
Urlaub begibt, von dem Gerichtsarzte bei der sofort nach seiner
Heimkehr zu erfolgenden Anzeige bei der Distriktspolizei-Behörde
untersucht, und ihm nach Befund schleunigste ärztliche Hilfe
verschafft werde. Hienach haben die sämmtlichen Distrikts-
Polizeibehörden und Physikate sich zu achten.
München, den 27. August 1854.
Kgl. Regierung von Oberbayern, K. d. J.
K. 141.
Kriegs-Ministerial-Entschließung vom 19. August 1854, den
Präsenz-Stand der Infanterie während der heurigen Herbst-Waffen-
übungen betr.
Staatsministerium des Krieges.
Das I. Armee-Corps-Commando erhält hiemit den Auf-
trag, zu den heurigen Herbst-Waffenübungen bei den dem
I. Armee-Corps-Commando unterstellten Infanterie-Abtheil-
ungen nur so viele Beurlaubte einzuberufen, als in den vor-
handenen Kasern-Räumlichkeiten gut untergebracht werden
können.
Dem I. Armee-Corps-Commando bleibt es überlassen,
hiernach bei den ihm unterstellten Infanterie-Abtheilungen
den Präsenz-Stand für die Herbst-Waffenübungen zu bestim-
men u. s. f.
München, 19. August 1854.
Auf Seiner Königl. Majestät allerhöchsten Befehl.