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des Termities fü#r die Wiedereröffnüng der Schulen allda der
k. Regierung, K. b. IJ., anheimgegeben.
München, 3. Oktober 1854.
Auf Seiner königl. Majestät allerhöchsten Befehl.
S§S. 152.
Ministerial-Entschließung vom 4. Oktober 1854, die epidemische
Brechruhr betr.
Staatsministerium des Innern.
Mit Rücksicht darauf, daß gegen Ende des verflossenen
Monates die Zahl der Erkrankungen und Todesfälle an der
Brechruhr in München sich auf wenige Fälle minderte und
daß der Charakter der Krankheit als ein günstigerer sich dar-
stellte, wurde der Versammlung der sämmtlichen Aerzte am
29. Septeluber IL. Is. die Frage zu erwägen gegeben, ob es
nicht als zuläßig erachtet werde, die Erlöschung der Krankheit
als Epidemie auszusprechen.
Nachdem die Versammtung der Aerzte fast einstimmig
Erklärte, daß ein solcher Ausspruch als wohl begründet erscheine
und dan Erkrankungs-Fälle nur noch vereinzelt vorkommen,
hat vie allerhöchst= niedergesetzte Ministerial= Commission am
30. v. Mts. beschlvssen, die Brechruhr in München als
Epidemie für erloschen zu erklären; durch ellte Bekanntmachung
der k. Poltzei = Dlrektion und des Stadt- Magisträtes wurde
bieset Beschluß sofort bekannt gemacht und gleichzeitig trat eine
Reduktiön in den wegen der Brechruhr-Epidemie getroffenen
Anstalten ein.
Das unterzeichnete Staatsministerium bringt Dieses zur
Ketintniß der k. Regierung, K. d. J., damit in gleicher Weise
vorgegangen werde, wenn die in den Orten, in welchen die
Btechruhr epidemisch aufgetreten ist, obwaltenden Verhältnisse
die gedachten Maßnahmen als gerechtfertiget erschelnen lassen,
und damit hiernach die Folgen, welche aus dem epidemischen
Auftreten det Brechruhr für die betroffenen Gemeinden er-
wachsen, nicht länger als unumgänglich nöthig ist auf den-
seiben lasten.
Mülnchen, 4. Oktober 1854.
Auf Seiner Königl. Majestät allerhöchsten Befehl.