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Nr. 326. 6. 153.
Ministerial-Entschließung vom 9. Oktober 1854, die Abhaltung von
Jahrmärkten während der Brechruhr betr.
Staatsministerium des Inner n.
Wegen des Auftretens der epidemischen Brechruhr ist in
mehreren Städten und Märkten von den Ortsbehörden be-
schlossen worden, dermalen treffende Jahrmärkte nicht abhalten,
sondern für dieses Jahr gänzlich ausfallen zu lassen.
In einigen Orten dagegen wurde von den Gemeinde-Be-
hörden zwar das Abhalten der Messen zur herkömmlichen Zeit
nicht abgestellt, aber der Besuch derselben an die Bedingung
geknüpft, daß die Marktgäste nur zugelassen würden, wenn sie
sich durch amtliche Zengnisse darüber ausweisen können, daß sie
nicht aus Orten kommen, in denen die Brechruhr bereits auf-
getreten ist.
Wenn nun auch das Einstellen von Jahrmärkten dem Er-
messen der Gemeinde-Behörden gestattet werden kann, so
erscheint doch als durchaus unzulässig, daß dieselben, wenn sie
die Einstellung nicht beschließen, den Besuch der Märkte an
eine Bedingung wie die Vorbemerkte knüpfen wollen.
Die k. Regierungen werden daher hierauf mit dem Auf-
trage aufmerksam gemacht, darüber zu wachen, daß jedem Ver-
suche eine Beschränkung des Marktbesuches der vorbezeichneten
Art eintreten zu lassen, sofort entschieden begegnet werde.
München, 9. Oktober 1854.
Auf Seiner Königl. Majestät allerhöchsten Befehl.
§. 154.
Ministerial-Entschließung vom 14. Oktober 1854, die Brechruhr betr.
Staatsministerium des Innern.
In Erwiederung des Berichtes vom 8. d. Mts. wird die
Exponirung von 5 Assistenz-Aerzten in den Landgerichts-Be-
zirken Gunzenhausen und Eichstädt, auf so lange daselbst die
Brechruhrfälle in solcher Zahl und Ausdehnung vorkommen,
daß sie von den Gerichts= und praktischen Aerzten nicht ent-
sprechend behandelt werden können, genehmiget und der k. Re-
gierung zur Zahlung der Taggelder dieser Assistenz-Aerzte eine
Summe von 300 fl. hiedurch zur Verfügung gestellt, wofür
die Credits-Eröffnung eingeleitet ist.