—
Nr. 7223. S. 166.
Ministerial-Entschließung vom 1. Februar 1855, den Transport der
Leichen betr,
Auf Seiner Königl. Mejestät Allerhöchsten Befehl.
Nachdem nunmehr die Brechruhr-Epidemie allenthalben im
Königreiche verschwunden und hiernach der Anlaß weggefallen
ist, aus welchem das durch Ministerial-Entschließung vom
31. August v. Is., Nr. 20,548 erlassene unbedingte Verbet des
Transportes von Leichen solcher Indioiduen, welche an der
Cholera verstorben sind, hervorgerufen wurde, so wird Letzteres
außer Wirsamkeit gesetzt und vie k. Regierungen angewiesen,
bezüglich dießfalls einkommender Gesuche nach Maßgabe der
Zuständigkeit das Weitere zu verfügen.
München, den 1. Februar 1855.
+. 14%.
Ministerial-Entschließung vom 20. Juni 1855, die Untersuchung
wegen der Cholexa betr.
Staatsministerium des Junern.
Nachdem nunmehr Dr. Pettenkofer's „Untersuchungen
und Beobachtungen über die Verbreitungsart der Cholera“ im
Drucke erschienen sind, hat das unterzeichnete Staatsministerium
beschlossen, der kgl. Regierung, K. d. J., . ... Exemplare
für .. ... Pbysikate und für die eigene Bibliothek zuzustellen
und erhält die k. Regierung, K. d. J., vorläufig drei Exemplare
mit der Eröffnung, daß der weitere Bedarf in Bälde unter
Coupert nachfolgen werde.
Das unterzeichnete Staatsministerium beabsichtiget durch
diese Vertheilung der Dr. Pettenkofer'schen Schrift, welche
einen Theil des noch zu gewärtigenden Hauptberichtes über die
Cholera-Epidemie von 1854 bildet, die k. Kreis-Regierungen
und sämmtliche Gerichts= Aerzte von dem Ergebnisse der ange-
stellten Untersuchungen und Beobachtungen über die Verbreitungs-
art der Cholera genau in Kenntuiß zu setzen, ihre Aufmerksam-
keit auf die entdeckten Gebrechen und Mißstände in der Anlage
der Wohngebäude wie in der Gesundheits= und Reinlichkeits-
Polizei zu lenken und zur ernstlichen Erwägung einer Ver-
besserung der mangelhaften Zustände anzuregen.
Die vorliegende Schrift bezieht sich zwar zunächst nur