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leidet das Vieh an der Brust= und Lungenentzündung, und es
entwickelt sich die Lungenseuche unter diesen Thieren, oder sie
ist schon wirklich da. In den beiden Fällen müssen die Kranken
ohne Verzug von dem übrigen, noch scheinbar gesunden Viehe
entfernt, oder in eine Ecke des Stalles zusammengestellt, mit
einer guten Streue versehen, dem Wirthschaftsamte sogleich
angezeigt, und ein erfahrner Thierarzt zu Hilfe gerufen werden.
Vorläufig werden den Thieren laue Heutränke mit Mehl,
Schrot oder Kleien gemischt, und mit Salz versetzt, alle 2
Stunden zum Trinken vorgehalten, oder viermal des Tages
eine Maaß davon, Kälbern ein Dritttheil, behutsam durch das
Maul eingegossen. Nebstbei wird es gut sein, nicht nur den
Kranken, sondern, wenn immer mehrere zu husten beginnen,
der ganzen Heerde im Stalle ohne Ausnahme ein rauhes
Tuchband, mit Terpentinöl getränkt, in den Halslappen zu
ziehen, besonders da, wo das Vieh beständig ausgetrieben, oder
sparsam im Stalle genährt worden, und daher eher schwach als
kraftvoll ist.
Bei starken, gutbeleibten und vollblütigen Stücken, wo die
Krankheit heftig erscheint, das Athemholen sehr erschwert ist,
die Gefahr auf Verzug haftet, kann die Ankunft des Arztes
nicht abgewartet, sondern es muß unverzüglich am Halse zur
Ader gelassen, und 4 bis 6 Seidel Blut, Kälbern 1 bis 2
Seidel, abgezogen, und wenn nach 12 Stunden keine merkliche
Besserung erfolgt, das Aderlassen wiederholt, der Stall etwas
gelüftet, oder die Kranken an einen kühlen Ort gebracht werden.
Nebst diesen werden die Mehl-oder Kleientränke, jeder mit
1 oder 2 Loth präparirtem Salpeter oder Schießpulver, und
2 bis 4 Loth Salz von Stunde zu Stunde den Thieren zu
trinken vorgestellt, oder alle 4 Stunden 1 Maaß davon mit
1 Loth Salpeter und 2 Loth Salz laulicht eingegossen. Strenge
Diät ist dabei nothwendig. Sehnt sich ein Stück nach Futter,
so wird ihm nur wenig von demjenigen vorgelegt, nach welchem
es das meiste Verlangen äußert. Von dem Gelecke wird gar
nichts gegeben.
Mit dieser Behandlung wird bis zur Ankunft des Thier=
arztes fortgefahren, der das weitere Benehmen zu leiten und
die noch erforderlichen Heilmittel zu verordnen wissen wird.
In Ermanglung eines Arztes werden die kühlenden Ge-
tränke bis zur Besserung der Kranken angewendet. Tritt diese