Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Nr. 13,868. K. 239. 
Entschließung der General-Verwaltung der kgl. Posten und Eisen- 
bahnen vom 15. Oktober 1849, den Transport von Vieh auf den 
Eisenbahnen betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da bei dem Viehtransporte auf den Eisenbahnen die Ge- 
fahr der Verschleppung von Vieh-Krankheiten und Seuchen und 
zwar auf weite Entfernungen eine ungleich größere ist, als bei 
dem Viehtransporte auf der Landstraße, so erscheint es aus 
sanitätspolizeilichen Rücksichten nothwendig, in dieser Beziehung 
vorsorgliche Bestimmungen zu treffen. 
In der Regel werden zwar die Bahnämter und Expeditionen 
durch die unterfertigte Stelle noch rechtzeitig von jenen Ver- 
fügungen in Kenntniß gesetzt werden können, welche von Seite 
der Polizeibehörden bei dem Ausbruche einer Viehseuche ge- 
troffen werden, um entweder durch Beschränkung oder durch 
gänzliche Einstellung des Viehtransportes jede Weiterverbreitung 
der Krankheit zu verhindern. 
Da jedoch derartige Maßregeln oft schleunigst getroffen 
werden müssen, und eine vorgängige Anzeige nicht mehr ge- 
statten, so erhalten sämmtliche Bahnämter und Expeditionen 
die Weisung, bei Gefahr auf Verzug auch den unmittelbaren 
Aufforderungen der Polizeibehörden unbedingt Folge zu leisten, 
sei es nun, daß die Aufnahme von Transportvieh gänzlich 
untersagt, oder nur gegen Vorlage von Gesundheits-Zeugnissen, 
welche von approbirten Thierärzten, und zwar den einschlägigen 
Distrikts-Thierärzten, ausgestellt sind, gestattet werden sollte. 
München, den 15. Oktober 1849. 
General-Verwaltung der kgl. Posten und 
Eisenbahnen. 
Verordn.= u. Anz.-Bl. für die k. b. Posten und Eisenbahnen 
Nr. XXXVIII. v. 17. Oktober 1849, S. 179—181. 
Nr. 9801. 6. 240. 
Ministerial-Entschließung vom 26. Juni 1853, die Jahresberichte 
der k. Gerichtsärzte über Viehseuchen betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Durch den §. 32 des organischen Edikts über das Veterinär= 
wesen sind die k. Gerichtsärzte angewiesen, alljährlich an die
	        
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