548
erhalten die Königl. Generalcommissariate den Befehl, an den
voraus zu bestimmenden Etappen der Straßen ihrer Bezirke,
jedoch außerhalb der bewohnten Orte, etwas abgelegen von der
Straße, besonders zu diesem Zwecke geeignete, gedeckte Noth—
ställe aus Brettern erbauen zu lassen, welche groß genug sind,
um einen Transport von der angegebenen Zahl (8. 3. lit. e)
aufnehmen zu können.
In einiger Entfernung von diesen Nothställen, und so sehr
als möglich abgelegen, ist an jeder Etappe noch ein kleinerer
Stall, ebenfalls aus Brettern, zu errichten, wohin das auf
dem Transporte, oder in dem Nothstalle erkrankte, der Rind-
vieh-Pest verdächtige Vieh gebracht, und dort nach den Vor-
schriften der weitern Beilage (Ziff. G.) behandelt wird.
Wo es nur immer möglich ist, sollen diese Transporke
nicht durch, sondern außenher um die bewohnten Orte, Dörfer,
Städte u. s. w. getrieben werden.
S. 6.
Jeder Transport des ausländischen Schlachtviehes wird
durch einige Gensdarmen, Cordonisten oder Gerichtsdiener
(siehe Beilage Ziffer 1. §. 2.) escortirt, welche bei diesem
Geschäfte genau nach der angeführten Instruktion (Beil. Ziff. 8)
zu handeln angewiesen werden.
S. 7.
Erkrankt eines oder mehrere Stücke dieser Schlachtochsen
auf dem Wege oder an der Etappe, so dürfen diese Erkrankten
nicht mehr weiter getrieben werden, sondern haben an der
Etappe zu bleiben. Fällt ein Stück auf dem Wege, so ist das-
selbe nach der Vorschrift (Beil. Ziff. C.) zu beseitigen und zu
vergraben.
Bei diesem ganzen Geschäfte darf durchaus auf die
etwaigen Einreden der Lieferanten 2c. wegen Beschädigung
keine Rücksicht genommen, sondern die angeodneten Maßregeln
müssen mit aller Strenge von den Polizeistellen ausgeführt
werden, indem davon einzig die Sicherstellung des inländischen
Viehstandes abhängt. Verlangen die Lieferanten 2c. ein Zeug-
niß über den einen oder den andern dieser Vorfälle zu ihrer
Legitimation bei den inländischen Behörden, so soll ihnen das-
selde von der Polizeistelle des Bezirkes unentgeltlich ausgefertigt
werden. Die auf den Etappen bleibenden, nur ermüdeten
Stücke, welche bei genauer Untersuchung nicht an der Rind-