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In dem Milze ist wenige Veränderung, die Leber aber fast
immer statt dunkelrothbraun, lichtbraun oder leimgelb von
Farbe und von mürber, zerreiblicher Consistenz.
Die Gallenblase ist auffallend groß, enthält eine dünne,
wässerige, oft braune, oft eine der Fischgalle ähnliche Flüßigkeit.
Von diesem Zufalle erhielt die Krankheit den Namen Uebergalle.
Beilage Ziffer 6.
Vorschriften zur Behandlung des an der Rinduvieh-
Pest erkrankten und des an dieser Seunche gefallenen
Rindviehes.
8. 1.
Gegen die Rindvieh-Pest gibt es bis jetzt kein anderes
Präservativmittel, als die Vermeidung der Ansteckung. Auf
welche Art aber diese vermieden wird, geben die Beilagen von
Ziffer 1 bis 5 an.
§. 2.
Zur Zeit des Erscheinens der Rindvieh-Pest in einem
nähern oder entferntern Orte ist nächst der sorgfältigen Ver-
meidung jeder Ansteckungsgefahr auf das Rindvieh noch be-
sondere Obachtsamkeit zu haben. Dasselbe soll gut genährt,
nicht übermäßig angestrengt, öfter gewaschen oder geschwemmt,
gerieben und gestriegelt, überhaupt rein gehalten werden. Eine
gleiche Reinlichkeit ist in den Ställen zu beobachten, und diese
sind öfters zu lüften, mit frischer Streu zu belegen und
Räucherungen mit Wachholderholze oder Wachholderbeeren in
denselben vorzunehmen.
§. 3.
Wenn ein Stück Hornvieh in einem Stalle, oder aus
einer Heerde erkrankt; so soll man seine Zuflucht ja nicht zu
Pfuschern 2c. nehmen, sondern den Thierarzt, wo bereits ein
solcher ist, rufen lassen. In Ermanglung desselben ist es am
zweckmäßigsten, die oben §. 2. gegebenen Vorschriften so genau
als möglich in Vollzug zu bringen, dem erkrankten Thiere eine
leicht verdauliche, gesunde, saftige, säuerliche, gesalzene Nahrung
und mit Sauerteige und Salz, oder mit Sauerkraut-Wasser,
oder mit Essig und Salz gesäuerte Mehltränke, oder eine
Abkochung der wilden Aepfel (Holzäpfel) zu reichen. Des
Tags zwei= bis dreimal soll den erwachsenen Stücken ein Ein-
guß von einer halben Maaß Essig mit einer Handvoll Salz,