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Die Krippen von Stein werden in dem Stalle gelassen,
mehrmal mit siedendem Wasser ausgebrüht, dann mit Sand
gescheuert und mit Salz ausgerieben.
Die Geräthschaften, mit welchen das Thier getränkt wor-
den, oder welche sonst in dem Stalle vorhanden waren, werden,
wenn sie von keinem Werthe sind, vernichtet und verbrannt,
außerdem aber mit kochendem Wasser, Lauge u. s. w. gereinigt
und der freien Luft ausgesetzt. Ketten und anderes Eisenwerk
werden ausgeglüht.
Der Mist wird auf gut verwahrten Wägen, mit Pferden
bespannt, auf einem von dem Orte, den Straßen und Wegen
entfernten Platz gebracht und daselbst vergraben. Die Straße,
welche damit befahren wurde, ist sorgfältig zu reinigen und zu
verhüten, daß einige Tage kein Hornvieh darauf getrieben werde.
Der Boden des Stalles, wenn er von Holz ist, wird ausge-
rissen und verbrannt, die unter denselben gelegene Erde, so tief
als die Mistjauche eingedrungen sein mag, ausgehoben, und nach
der Vorschrift, wie der Mist, vergraben. Ist der Boden des
Stalles von Stein, so werden diese Steine mit scharfer Lauge
gut abgewaschen, an der Luft getrocknet und die Erde unter
denselben gleich den vorigen behandelt. Sollten die Ställe
weder mit hölzernen noch steinernen Böden versehen sein, so
ist die Erde derselben noch tiefer auszuheben und zu vergraben.
In jedem dieser drei Fälle wird der neue Boden mit frischer
Erde nur nach geschehener Lüftung des Stalles zurecht gemacht.
Eine gleiche Reinigung ist mit den ober den Ställen be-
findlichen Heuböden, wenn diese von dem Stalle nur durch eine
hölzerne Decke getrennt sind, vorzunehmen, das darauf befind-
liche Futter und die Streu sind sogleich nach der Entleerung
des Stalles zu entfernen, zu vernichten und das frische Futter
nur nach vollendeter Reinigung wieder dahin zu bringen.
Wäre der daselbst befindliche Vorrath zu beträchtlich, so
soll derselbe ins Freie gebracht, mehrere Tage gelüftet und
dann für die Schafe und Pferde verwendet werden. Erlaubt die
besondere Lage einzelner Ställe die vorgeschriebene Lüftung nicht, so
sollen die mineralsauren Räucherungen darin vorgenommen und
in dem angegebenen Zeitpunkte mehrere Male wiederholt werden.
§. 2.
Die von der Rindvieh-Pest wieder genesenen Thiere, so
wie jene, welche aus Contumazställen in ihre vorigen Ställe