Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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bahern, der Oberpfalz und von Regensburg, dann von Ober- 
franken, K. d. J., erlassenen Entschließung und zur allenfallsigen 
gutachtlichen Aeußerung über die etwa noch weiters zu treffen- 
den Maßnahmen — sodann das mit möglichster Beschleunigung 
zu erstattende Gutachten namentlich auch auf eine umständliche 
mit Rücksicht auf bereits ausgeschriebene Belehrungen abzu- 
gebende Beantwortung der Frage auszudehnen: Wie durch eine 
diätetische Behandlung des Viehes, insbesondere des Hornviehes, 
der spontanen Entstehung der in Niederösterreich ausgebrochenen 
Rinderpest sowie der Weiterverbreitung derselben mittelst An- 
steckens im Falle ihres Ausbruches begegnet werden könne? wird 
hiemit von der allerunterthänigst ehrfurchtvollst Unterzeichneten 
folgendes Gutachten erstattet: 
Nachdem zwar bereits alle möglichen, den besten Erfolg 
versichernden Maßregeln gegen die drohende Rinderpest zum 
Schutz des Landes allerhöchst angeordnet worden, und dieselben 
auch schon in der k. Verordnung vom 22. Dez. 1813, gegen die 
Rindviehpest oder Löserdürre, erschöpfend enthalten sind, so 
möchte sich doch die k. Central-Veterinärschule noch die Bemer- 
kung erlauben, daß es ihr nicht unzweckmäßig zu sein scheine, 
wenn gegen diese, allerdings sehr zu fürchtende und auch der 
Natur des Menschen verderbliche Landplage für Bayern, sowohl 
in polizeilicher Hinsicht der Eintrieb von fremdem, besonders 
ungarischen, mährischen und böhmischen Rindvieh in das Land 
wenigstens noch für dieses Jahr und bis zum Eintritt des näch- 
sten Frühlings ganz und gar verboten, als auch in diätetischer 
Hinsicht, die völlige Aufhebung des Weidetriebes, wo möglich 
für alle Hausthiere, oder doch jedenfalls für das Rindvieh, ein 
für allemal stattfinden, und dafür die diätetisch = regelmäßige 
Stallfütterung eingeführt würde! und zwar aus folgenden wohl 
erwogenen Gründen: 
1) weil sich erfahrungsmäßig ein gänzliches Aufhören 
solcher Seuchenkrankheiten erst von der kalten Winterjahreszeit 
erwarten läßt; 
2) weil es von dieser zwar ihrer Entstehung nach immer 
noch sehr räthfelhaften und selbst in Oesterreich, wo sie doch, 
namentlich in Ungarn und Galizien, einheimisch ist, eben hienach 
noch ganz unbekannten Krankheit, dennoch sich behaupten läßt, 
daß gewöhnlich das dort einheimische Vieh die Neigung und 
Anlage dazu schon von Natur aus an sich trage, und besonders
	        
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