Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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7) Außer diesem Mittel aber noch die Tag und Nacht fort- 
währende Verdünstung von aromatischem Essig durch Digestion 
von Salbei-Rauten und Dostenkraut mit Kampher und Wein- 
essig bereitet in flachen, weiten, seichten, an den vier Ecken des 
Stalles angebrachten Gefäßen, unter steter Wiederanfüllung 
derselben nach der völligen Verdünstung des Essigs. 
8) Ferner nach bereits geschehenem Ausbruche der Seuche 
in einem Stalle, auch noch die Anwendung von ein Paar bren- 
nenden Pechfackeln in denselben jede Nacht hindurch, als ein 
höchst wirksames Zersetzungs= und Vertilgungsmittel des aus 
dem kranken Körper beständig sich ausscheidenden Krankheits- 
Stoffes. 
9) Das Verbot theils jedes Eintriebes von fremdem Vieh, 
aus schon angesteckten oder doch verdächtig gewordenen Gegen- 
den, namentlich aus Ungarn, Mähren und Böhmen — theils 
jeder Einfuhr aller von solchen an der Krankheit gefallenen oder 
auch nur derselben verdächtigen Thieren abgenommenen Theile, 
als Häute, Haare, Hörner, Klauen u. a. 
10) Zugleich die Einführung einer strengen Stallbezirks- 
und Grenzsperre, mit Contumaz-Anstalt, nämlich gegen das 
Ausland bei fortdauerndem oder wieder einzuführendem Vieh- 
handel damit und im Inlande bei schon ausgebrochener Seuche 
gegen ihre Weiterverbreitung. 
11) Strenges Verbot aller Präservativ-Kuren an gesunden 
Viehstücken, besonders mit den, in dieser Krankheit überhaupt 
ganz verwerflichen Aderlässen und Abführungsmitteln, sowie aller 
Selbstkuren der Eigenthümer an ihrem kranken Vieh, und jeder 
Pfuscherei solcher Art. 
12) Unverzügliche Absonderung der noch gesunden Thiere 
von den bereits erkrankten und diesen zunächststehenden aber eben 
daher verdächtigen Stücken, und zwar in abgelegene Ställe oder 
Hütten, und Behandlung der anderen, an dem Erkrankungsorte 
selbst, oder am sichersten in einem eigens dazu bestimmten Pest- 
stalle, durch ordentliche, unterrichtete und approbirte Thierärzte 
im Benehmen mit den Physikern, welchen Ersteren überhaupt 
die Anleitung der Eigenthümer zu ihrem Verhalten in solchen 
Fällen, sowie auch die therapeutische Behandlung der kranken 
Thiere, und die Sorge sowohl für die richtige Anwendung der 
obigen diätetisch -präservativen Mittel, als für die Vergrabung 
Med.-Verordn. 2. Bd. 38
	        
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