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Ställe, die öftere Wegschaffung des Düngers, so wie das öftere
Abfegen der Wände, Balken u. s. w.
Fütterung.
2) Das Futter muß möglichst trocken, in der gehörigen
Menge und Güte zu rechter Zeit gereicht werden. Es ist eine
der irrigsten Meinungen, daß das schlechteste Futter den Kühen
weniger, als den Pferden und Schafen schädlich sei. Ver-
dorbenes Futter taugt für kein Vieh, sondern ist bloß ein
Düngungsmittel. Das nicht ganz trocken eingebrachte, und
hernach dumpfig gewordene Heu und Stroh muß vor dem
Gebrauche erst wieder an der Sonne getrocknet, und etwas
gedroschen, am besten aber ganz zum Dunge verwendet werden.
Ueberhaupt soll Niemand mehr Vieh halten, als wofür er hin-
reichende Stallung und Fütterung hat.
Tränkung.
Das Vieh muß wenigstens drei Male, und zwar am besten
des Morgens um 8 Uhr, Mittags um 12 Uhr, und Abends
um 5 Uhr mit reinem, hellen, guten Wasser getränkt werden.
Wartung.
3) Es muß ferner gute Streue erhalten, sein Körper durch
Strohwische, Striegeln, Schwämme gereiniget, und die Ställe
öfters gelüftet werden.
Die Weideplätze.
4) Die Gemeinden müssen für die stete Reinigung des
fließenden Wassers sorgen, welches ihren Heerden zum Tränken
dient. Sie müssen ferner die möglichste Verbesserung ihrer
Weideplätze zu bewirken suchen: so sind z. B. niedrige und
sumpfige Stellen durch Gräben auszutrocknen u. s. w.
Die Hütung.
5) Die oben angegebenen Fehler bei dem Hüten des
Viehes müssen sorgfältig vermieden, und wenn den Weide-
plätzen nicht hinlängliches und gutes Trinkwasser in der Nähe
ist, so muß es dem Hirten zur Pflicht gemacht werden, alle
Mittage nach Hause zu kommen, um das Vieh gehörig tränken
zu können. In den heißen Sommertagen frißt das Vieh in
der Mittagsstunde ohnehin nicht auf der Weide, und wird nur
von dem Ungeziefer geplagt. Es muß nicht ganz nüchtern
ausgetrieben, und vor und nach dem Austreiben getränkt werden.