Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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stehen kommen, und mit faulem Wasser umgeben seien, und daß 
in den schon bereits vorhandenen Stallungen Abzugs-Rinnen, 
wo solche noch nicht bestehen, zur Abführung des Harn ange- 
bracht werden. 
Uebrigens sind die Gemeinden hinsichtlich der schon in der 
Bekanntmachung vom 9. November 1819 enthaltenen, als auch 
dieser Vorbauungs-Mittel geeignet zu belehren, und die Orts- 
Vorsteher zur thätigen Mitwirkung zum Wohle ihrer Gemein- 
den zu ermuntern. 
Augsburg, den 26. Jänner 1832. 
Nr. 8196. §S. 234. 
Entschließung der k. Regierung von Niederbayern, K. d. J., vom 
28. Dezember 1853, die Inoculation der Lungenseuche betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Dr. Willems zu Hasselt im Königreiche Belgien hat in 
Anwendung der Inoculation angeblich ein Mittel gegen die 
Lungenseuche unter dem Hornviehe entdeckt, und es find an der 
k. Central-Thierarzneischule zu München über das angegebene 
Verfahren seither Versuche angestellt worden. 
Da es zweckmäßig und im Interesse der vaterländischen 
Landwirthschaft begründet erscheint, daß nicht bloß an der Cen- 
tralthierarzneischule, sondern auch von Seite der praktischen 
Thierärzte in vorkommenden Fällen derartige Versuche ausge- 
führt und deren Ergebnisse zeitweise bekannt gemacht werden, so 
wird der k. Gerichtsarzt angewiesen, das in Abschrift mitfolgende 
Exemplar des Berichtes der kgl. Central-Thierarzneischule vom 
2. d. M. dem Thierarzte des Amtsbezirkes mit dem Auftrage 
zuzustellen, bei vorkommender Gelegenheit solche Impfversuche 
vorzunehmen und über das Ergebniß an das Physikat Bericht 
zu erstatten. 
Solche Berichte sind im Laufe des Monats Dezember 
eines jeden Jahres hier vorzulegen, oder wenn sich keine Gelegen- 
heit zu solchen Versuchen dargeboten hat, Fehlanzeige zu erstatten. 
Landshut, den 28. Dezember 1853. 
Kgl. Regierung von Niederbayern, K. d. J. 
An sämmtliche Stadt= und Landgerichts-Physikate in Niederbayern. 
Med.-Verordn. 2. Bd. 39
	        
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