Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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eingekommenen Berichte der sämmtlichen Kreisregierungen, K. 
d. J., über die Ergebnisse der an mehreren Orten angestellten 
Versuche der Inoculation der Lungenseuche haben im Zusam- 
menhalte mit den an der k. Centralthierarzneischule zu München 
stattgefundenen derartigen Versuchen folgende Resultate geliefert: 
1) Die Inoculation schützt nicht immer und jedenfalls nicht 
unbedingt gegen die Lungenseuche, denn es kamen viele Fälle 
vor, daß mit Erfolg geimpfte Thiere später auch noch ebenso 
heftig an der Lungenseuche und zwar auch noch nach Verlauf 
eines halben Jahres erkrankten und daß auch in gesunden Stal- 
lungen bei mit Erfolg geimpften Thieren, dennoch die Seuche 
ausbrach. 2) Wenn auch in einem inficirten Stalle mit Er- 
folg geimpfte Thiere von der Seuche verschont blieben, so läßt 
dieser Umstand doch nicht auf unbedingte Schutzkraft der In- 
oculation schließen, da Erfahrungen vorliegen, daß in dem näm- 
lichen Stalle auch nicht geimpfte Thiere frei blieben. 3) Die 
Inoculation ist noch immer eine gefährliche Operation, da in 
Folge derselben noch eine sehr große Anzahl Stücke zu Grunde 
geht, oder im günstigeren Falle wegen Verlust des Schweifes 
sehr an Werth verliert. 4) Nichts desto weniger aber erscheint 
der Gegenstand von höchster Wichtigkeit, indem sich ergibt, daß 
von den im ganzen Königreiche bisher geimpften Stücken (un- 
gefähr 800) eine große Zahl von der Seuche frei geblieben ist, 
oder auch die Seuche, wenn sie die Geimpften ergriff, einen 
milderen Verlauf genommen hat. 5) Hienach kann wohl nicht 
in Abrede gestellt werden, daß die Inoculation in einer Mehr- 
zahl von Fällen wirklich eine schützende Kraft bewährt habe, und 
dieselbe wenigstens als Präkautions= oder Nothimpfung mit 
Grund zu empfehlen wäre, wenn es gelingen würde, ein Ver- 
fahren zu ermitteln, durch welches alle Nachtheile der Impfung 
mit Sicherheit vermieden werden könnten. 
Bei der unverkennbaren Wichtigkeit des Gegenstandes für 
das Emporbringen der vaterländischen Viehzucht, und da die 
bisherigen Erfahrungen über die Erfolge der Inoculation weder 
umfangreich, noch erprobt genug sind, erscheint es nothwendig, 
die Versuche und Beobachtungen noch ferner fortzusetzen und 
die Ergebnisse zu sammeln und zu prüfen. 
Die Gerichtsärzte und Thierärzte werden hiezu mit dem 
Bemerken aufgefordert, im Wege der Belehrung und des güt- 
lichen Einvernehmens mit den Viehbesitzern bei jeder sich er-
	        
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