Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

—54— 
1) Wenn sich an einem Orte die Serche zeigt, so muß 
auf der Stelle aller Viehverkehr zwischen den angesteckten und 
den benachkarten Orten aufgehoben werden. 
2) Das kranke Vieh soll, so viel als möglich, von dem 
gesunden abgesondert werven. Eben se muß man Sorge tragen, 
daß durch Futter oder Trinkgeschirre u. dgl. kein Geifer von 
krankem Viehe dem gesunden mitgetheilt werde. 
3) Kein krankes Bieh darf ausgetrieben, und überhaupt 
soll da, we die Seuche herrscht, der Weidetrieb gänzlich ein- 
gestellt werden. 
4) Kein krankes Vieh darf verkauft, noch auch geschlachtet 
werden. Die Milch von kranken Kühen soll nicht genossen 
werden, indem sie der Gesundheit der Menschen nachtheilig 
werden könnte. 
5) Wird irgendwo Viehmarkt gehalten, so find Viehbe- 
schauer anfzustellen, welche das Vieh, bevor es auf den Markt 
gelassen werden darf, untersuchen müssen. — Ist krankes Vieh 
darunter, so ist es sogleich zurückzuweisen. Desgleichen soll die 
Fleischbeschau überall geschärft werden, damit kein krankes Vieh 
geschlachtet werde. 
6) Theils um eine genaue Uebersicht zu haben, theils um 
allen Unterschleif zu verhüten, haben die Polizeibehörden da, 
wo die Seuche sich zeigt, sogleich den Viehstand tabellarisch 
aufnehmen zu lassen. Eine solche Tabelle, worin jeder Vieh- 
besitzer namentlich aufgeführt ist, worin ferner angegeben ist, 
wie viel Stücke Hornvieh jeder besitze, wie viele vavon bereits 
erkrankt, und von diesen entwever wieder genefen, gefallen oder 
noch in der Kur seien, ist sogleich der unterzeichneten Stelle 
vorzulegen; zu Ende jeder Woche aber, so lange die Seuche in 
einem Orte anhält, eine neue mit den sich ergebenden Ver- 
änderungen einzusenden. 
7) Nach dem Aufhören der Seuche ist eine tabellarische 
Uebersicht über den Viehstand vor dem Ausbruche der Krankheit, 
und über die Zahl der erkrankten, der wieder genesenen oder 
gefallenen Stücke einzuschicken. 
8) Jeder Physikus, in dessen Bezirke die Seuche ausbricht, 
hat nach dem Ende verselben einen ausführlichen Bericht über 
den Ursprung unv die Verbreitung der Seuche sammt raison- 
nirenden Bemerkungen über deren Natur, Kurmethode u. s. w. 
vorzulegen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.