Full text : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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9)  In  fedem  Orks,  wo  die  Seuche  ausbrichb,  ist  dom
Pyysikus,  bei  Mangeb  eder  überhäuften  Geschäften  ves  Thierarzkes
  ein  taugliches  Individuumn  in  der  Behandlung  des  kranken
Viehes  zu  unterrichten.

Da  es  übrigens  möglich  ist,  daß  durch  die  ungünstige
Witterung  des  diesjährigen  Sommers  noch  andere  Krankheiten
unter  dem  Viehe  entstehen,  so  werden  die  Polizeibehörden  und
Phyfiker  Allos,  was  in  ihren  Kräften  steht,  anwenden,  um  dem
Ausbruche  derfelben  zuvorzukommen,  namenutlich  indem  sie  die
unter  dem  heutigen  durch  das  Kreis-Intelligenzblatt  bekannt  gemachten
  Vorsichtsmaaßregeln  bei  drohender  Viehseuche  so  viel
als  möglich  zu  verbreiten  und  ihre  Befolgung  zu  veranlassen
und  zu  befördern  suchen.

Passau,  den  19.  Oktober  1833.

Kgl.  Regierung  des  Unterdonaukreises,  K.  d.  J.

8.  2065.

Entschließung  der  k.  Regierung  des.  Unterdonaukreises,  K.  d.  J.,

vom  19.  Oktober  1833,  Maßregeln  bei  der  gegenwärtig  in  mehreren
Theilen,  des  Kreises  herrschenden  Maul=  und  Klauenseuche  betr.

Im'Namen  Seiner  Majestäk  des  Königs.

Bei  der  gegenwärtig,  in  verschiedenen  Bezirken  des  Unterdonau-Kreises
  unter  dem  Viehe  herrschenden  Maul=  und
Klauenseuche  findet  sich  bie  unkerzeichnete  Stelle  aufgefordert,
den  Viehbesitzern  einen  Unkerricht  zur  Behandlung  und  Pflege
kes  krankes  Viehes  zu  ertheilen.  Zeigk  sich  an  einem  Orte
biese  Seuche,  so  kann  ver  Viehbesitzer,  in  dessen  Stalle  die  Seuche
sich  zeigt,  die  übrigen  Stücke  allenfalls  noch  vor  der  Seuche
bewahren,  wenn  er  das  kranke  Vieh  sogleich  von  dem  gesunden
entfernt,  und  Sorge  träzt,  daß  dieses  mit  jenem  nicht  in  Berührung
  komme;  die  übrigen  Viehbesitzer,  in  deren  Ställe  die
Seuche  noch  nicht  eingedrungen  ist,  können  ihr  Vieh  allenfalls
noch  vor  der  Seuche  bewahren,  wenn  sie  es  sogleich  zu  Hause
behalten,  und  mit  dem  übrigen  Viehe  des  Dorfes  nicht  zusammen
  kommen  kaffen.

Da,  wo  die  Seuche  noch  nicht  ist,  kann  vas  Vieh  überhaupt
  davor  bewahtt  werden;  wenn  man  es  nicht  auf  die  Weide
schickt,  sondern  zu  Hause  läßt;  wenn  man  es  recht  reinlich