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trockene Streu ein, schließt die Fenster und läßt die gesunden
Thiere wieder in den Stall.
§. 12.
Auch bei der durch Ansteckung entstandenen Maulseuche
kann durch Trennung der kranken Stücke von den gesunden,
durch Entfernung der Streu, des Mistes 2c. und durch
Reinigung der Raufen, Barren, Geschirre und Krippen mit
Chlorkalk-Auflösung die Weiterverbreitung verhütet werden.
§. 13.
Die Behandlung der gutartigen Maul= und Klauen-
senche konn unter Aufsicht des Thierarztes den Eigenthümern
überlassen bleiben, und es wird hlerüber folgende Belehrung
ertheilt.
a) Bei der Maulseuche soll während der Bläschen-
bildung gar nichts geschehen; erst wenn diese geplatzt sind, und
die Thiere wegen Schmerzen wenig oder gar nichts fressen
können, soll einige Tage lang das Maul mit einer schleimigen
Flüssigkeit, am besten mit Leinsaamenabsud ausgespritzt oper
mittelst eines leinenen Lappens fanft ausgespült werden. Vom
dritten Tage bis zur Heilung kann statt des Leinsaamenabsuds
eine schwache Chlorkalk-Auflösung (1 Loth Chlorkalk auf 8 Maaß
Wasser) angewandt werden.
b) Nebstbei ist den Thieren, wenn sie noch fressen und
wiederkauen, das Futter in ganz kleinen Portionen voxzulegen,
aber ja nicht mit Gewalt beizubringen. Trockne gute Weide ist
ihnen zuträglich.
c) Bei der Klauensenche ist ebenfalls die Bläschen-
bildung nicht zu stören, und erst nach dem Platzen derselben
sind die Füße Anfanzs etliche Tage mit Leinsaamenabsud und
dann mit der Chlorkalk-Auflösung täglich 2 mal zu baden.
d) Bilden sich Geschwüre innerhalb der Klauen, so muß
dem Eiter Abfluß verschafft werden, durch eine Oeffnung unten
an der Verbindung der Sohle mit der Klauenspaltenwand oder
durch Wegschneidung des Hornes an der geschwürigen Stelle,
die sich durch weichere Erhebung des Horns an der Klauen-
spalte, auch durch Lostrennung an der Krone und Eiterausfluß
zu erkennen gibt. Später sind dann die Füße täglich wenigstens
2mal in starker Chlorkalk = Auflösung zu baden (1 Loth auf 4
Maaß Wasser).