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das mittelst Entschließung vom 12. September 1838 bereits
anempfohlene Heilverfahren bei der Maul- und Klauenseuche,
unter Anwendung eines durch vermehrte Schwefelsäure ver-
stärkten Kupfer-Vitriols (Schwefelsaures Kupferoxyd) erneuert,
als sehr vortheilhaft wirkend sich bewährt hat, so erhält die
k. Regierung, Kammer des Innern, den Auftrag, sämmtliche
untergebene Physikate und Verterinärärzte wiederholt auf dieses
Heilverfahren aufmerksam machen zu lassen, um dasselbe, wo#
dessen Gebrauch nur immer indicirt ist, stets anzuwenden.
Um jedoch Mißverständnissen zu begegnen, wird hiebei
zugleich zu bemerken sein, daß das fragliche Heilverfahren, so
verläßig es auch in bestimmten Fällen ist, dennoch nicht als
das einzige und unbedingt anwendbare zu betrachten sei, daß
vielmehr nach den gewonnenen Erfahrungen auch andere Mittel
und insbesondere gleich anfangs die bleiessigsauren Lehmum-
schläge, der Alaun, die adstringirenden Dekokte, in schwierigen
Fällen auch das salzsaure Antimon-Präparat oder die soge-
nannte Spiesglanzbutter, die Holzsäure, die Kauterisation u. v. a.
als heilsam sich bewährt und sogar zur gänzlichen Erhaltung
der Klauen geführt haben, welche in den meisten Fällen bei dem
Heilverfahren mit schwefelsaurem Kupferoxhyd wenigstens zum
Theil verloren gehen müssen.
München, den 27. Januar 1842.
Ministerium des Innern.
An sämmtliche k. Regierungen, Kammern des Innern, also ergangen.
Nr. 7744. S. 269.
Entschließung der k. Regierung von Mittelfranken, K. d. J., vom
6. Dezember 1859, die Maul= und Klauenseuche betr.
Im Namen Seiner Mogjestät des Königs.
In mehreren Polizeidistrikten Mittelfrankens ist in diesem
Herbste die Maul= und Klauenseuche unter dem Rindvieh auf-
getreten. Mehrere Distrikts-Polizeibehörden unterließen die
gleichzeitige berichtliche Anzeige und ordneten nach dem Aus-
schreiben vom 6. Juli 1856 „Viehseuchen und ansteckende Thier-
krankheiten betreffend“ periodische Stallvisitationen durch den
Thierarzt an. Die allgemeine, miasmatische Verbreitung und
der meist ungefährliche und rasche Verlauf dieser Seuche machen
aber strenge polizeiliche Maßregeln nicht nothwendig, dagegen