Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Belehrung zur richtigen Pflege der Thiere und Milderung der 
Seuche wie zur Erkennung und Behandlung etwaiger gefähr- 
licher Steigerung der Seuche oder in Einzelfällen. Hiezu diene 
die nachstehende Belehrung und Anweisung über das Verhalten 
beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche. 
Bei gutartigem Auftreten und Verlaufe der Seuche 
genügt die erstmalige Constatirung dieser Seuche durch den 
Gerichtsarzt und den Thierarzt, die jedesmalige Anzeige der 
Viehbesitzer von vorkommenden Erkrankungen an den Vorsteher 
oder Orts-Bevollmächtigten, die periodische Bericht-Erstattung 
der Vorsteher an die Distrikts-Polizeibehörde über den Stand 
und Verlauf der Seuche und eine letzte Visitation durch den 
Thierarzt nach Ablauf der Seuche. Ueber das Auftreten und 
Verhalten bei bösartigen Seuchen ist in nachfolgender Be- 
lehrung über die Maul= und Klauenseuche nähere Anweisung 
gegeben. Die Distrikts-Polizeibehörden haben Sorge zu tragen, 
daß diese Belehrung über das Verhalten beim Auftreten der 
Maul= und Klauenseuche unter den Viehbesitzern möglichst be- 
kannt werde und die Physikate haben die Thierärzte davon in 
Kenntniß zu setzen. 
Ansbach, 6. Dezember 1859. 
Kgl. Regierung von Mittelfranken, K. d. J. 
Belehrung und Wyuweisung über das Verhalten beim 
Tuftreten der Maul- und Klauenseuche. 
§. 1. Wesen der Krankheit. — Die Maul= und 
Klauenseuche ist eine häufig gleichzeitig neben einander er- 
scheinende, selten getrennt vorkommende, namentlich den Klauen- 
thieren eigenthümliche, seuchenhafte und ansteckende Krankheit 
des Maules und der Füße dieser Thiere, welche in rothlauf- 
artiger Entzündung der Maulschleimhaut und der Klauen= resp. 
Zwischenklauen-Haut mit darauffolgender Blasenbildung besteht 
und kein Alter und Geschlecht verschont, sondern altes wie 
junges Vieh befällt, hingegen bei gutartigem Verlaufe das 
Leben der davon betroffenen Thiere nicht gefährdet; durch An- 
steckung kann sie auf den Menschen übertragen werden. 
§. 2. Vorkommen und geographische Ver- 
breitung. — Das Auftreten der Maul= und Klauenseuche 
ist epizootisch und sehr oft so ausgebreitet, daß ein Eindringen
	        
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