Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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unter'pem Bauche zwischen den Hinterbeinen, jedoch nicht immer 
an allen genannten Theilen, rothe Streife, die in kurzer Zeit 
blau werden, und nun bald den Tod nach sich ziehen. 
2) Um die Schweine von dieser Krankheit zu verwahren, 
ist es pon großem Nutzen, wenn sie öfters in einem reinen, 
wo möglich fließenden, und nur ja nicht sumpfigen Wasser 
geschwemmt, und außerdem im Stalle gut verpflegt wer- 
den, und niemals Mangel an Wasser leiden. In gleicher 
Absicht kann man unter das Futter täglich 2 bis 3 Eßlöffel 
voll von einem Pulver aus gleichen Theilen Schwefel und 
Kochsalz mischen, und damit mehrere Tage fortfahren. Ferner 
ist das Stecken einer Nießwurzel, welches eine leichte Operation 
ist, die fast jeder Hirte zu verrichten versteht, ein sehr wirk- 
sames Vorbeugungsmittel. 
3) Vor dem Genuß des Fleisches solcher kranker Schweine, 
an welchen sich schon die oben erwähnten rothen Streifen zeigten, 
wird nachdrücklich gewarnt; denn nur das Fleisch derjenigen 
Stücke, welche sogleich beim Entstehen der Krankheit gestochen. 
werden, kann von Personen, welche keinen Eckel haben, ohne 
Nachtheil genossen werden, jedoch müssen auch in diesem Falle 
sämmtliche Eingeweide, und das Blut weggeschafft werden. 
Die Polizei-Behörden werden hienach die Orts- Vorstände 
auf geeignete Weise zu instrulren wissen. 
Augsburg, den 18. August 1821. 
Nr. 20,235. §. 271. 
Ministerial-Entschließung vom 14. Dezember 1851, die Schweine- 
krankheit betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seit mehreren Jahren zeigt sich in den Regierungsbezirken 
von Mittelfranken und der Oberpfalz und von Regensburg 
eine Krankheit, welche alljährlich zum größten Schaden der 
Oekonomen eine bedeutende Zahl der dort gehaltenen Schweine 
hinwegrafft, ohne daß bisher eine materielle und unvermeidbare 
Ursache. eruirt und ausfindig gemacht werden konnte. 
Unterdessen hat der praktische Arzt Dr. N. den in Abschrift 
mitfolgenden Bericht v. 23. Juli d. Is. an die k. Regierung 
von Mittelfranken, Kammer des Innern, erstattet, worin der-
	        
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