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8. 10.
Behandlung gesunder Thiere.
Da es vorzüglich obliegt, jene Nachtheile abzuhalten,
welche der Gesunrheit noch nicht erkrankter cder auch gesund
scheinender Thiere gefährlich werden können, so wird angeordnet:
1) Die Thiere sollen, vornämlich an heißen Tagen eder
in heißen Mittagsstunden, mit erhitzender Arbeit und Bewegung
überhaupt verschont bleiben.
2) Der Weidetrieb ist nur in den kühlen Früh= und
Abendstunden erlaubt; in den heißen Mittagsstunden sind die
Thiere entwedrer an schattige, kühle Orte zu treiben, oder in
den Ställen zu halten, welche durch Oeffnen der Thüre und
Fenster, Reinigung vom Miste und anderem Unrathe, durch
Aufspritzen von frischem Wasser, Verwahrung der Fenster durch
grüne Baumzweige gegen das Einfallen des Sonnenlichtes 2c.
kühl gehalten werden müssen.
3) Die Thiere sollen öfters als sonst gewöhnlich mit
frischem Wasser getränkt werden, welches man mit Koch= oder
Steinsalz und bei Wiederkauern auch mit Essig leicht säuren kann.
4) Grünes saftiges Futter in mäßiger Gabe ist den auf
Stallfütterung stehenden Thieren viel zuträglicher als trockenes.
5) Bei vorhandener Gelegenheit sind die Thiere in
fließendem Wasser zu baden, oder wenn jene mangelt, täglich
über den ganzen Körper mit Brunnenwasser zu waschen und
zu begießen.
8. 11.
Verfahren mit dem Cadaver.
Am Milzbrande gefallene Thiere werden nach ihrem Er-
kalten alsobald auf den Wasenplatz abgeführt und dort ganz
eingegraben, insbesondere ist auch der Mist, das Blut, oder
was sonst bei Sectionen mit abfallen kann, tief einzuscharren,
damit es von andern Thieren nicht verzehrt werde. Dies gilt
jedoch nur, wenn die Milzseuche einen bösartigen Charakter
angenommen hat, für welchen Fall die Haut auf den Schultern,
dem Rücken, Bauch und den Hinterbacken kreuzweise einzu-
schneiden kömmt. Der Obmann des Ortes haftet für den
Vollzug solcher Maßregeln, weßwegen er bei dem Einscharren
gegenwärtig zu sein verpflichtet ist.