Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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anstalt Erlangen einer Revision unterstellt und ertheilt denselben 
in nachstehender Fassung die vorläufige Genehmigung. 
Satzungen für die Kreis-Irrenanstalt Erlangen. 
In Anbetracht der segensreichen Fortschritte, welche in 
neuerer Zeit die Irrenheilkunde nach den sie leitenden Princi— 
pien der Humanität und Milde gemacht hat, und in Erwägung, 
daß die bereits bestehenden vaterländischen Anstalten den ge- 
dachten höher gestellten Forderungen nicht vollständig genügen, 
haben Seine Majestät der König allerhuldvollst zu be- 
schließen geruht, daß auch in Seinen Landen solche Institute 
für Irrenheilung und Irrenpflege ins Leben gerufen werden, 
die in sich Alles das vereinigen sollen, was sie zu den größten 
Wohlthätigkeits-Anstalten eines Staates stempelt, nämlich zu 
Asylen, wo die Unglücklichsten der Staatsangehörigen gegründete 
Aussicht haben, das Theuerste der verlornen Güter wieder zu 
finden, oder soferne dies nicht mehr möglich, einer Pflege theil- 
haftig zu werden, die selbst in dem geistig Verirrtesten schonend 
noch den Menschen ehrt, und das ihn betroffene Unglück des 
Irrsals in aller nur möglichen Weise zu erleichtern bestrebt ist. 
Getragen nun von diesem Geist der Humanität und Milde 
soll sofort die Kreis-Frrenanstalt zu Erlangen ins Leben treten, 
gelegen in einer der freundlichsten Gegenden des Frankenlands, 
in völlig abgerundeter und gegen äußere Störung abgeschlossener 
Lage, die erforderlichen Gebäude und freien Plätze umfassend. 
In der innern Einrichtung der Gebäude und in der Abtheilung 
der Hof= und Gartenräume ist für die nöthige Absonderung 
der Geschlechter, der verschiedenen Formen und Stufen der 
Krankheit und Genesung, sowie der verschiedenen Verpflegungs- 
klassen, in welchen die Kranken eintreten, gesorgt. 
Die für die Verpflegten bestimmten Zimmer sind theils 
auf einzelne, theils auf mehrere zusammenwohnende Kranke be- 
rechnet. Wohn= und Schlafräume sind mit Ausnahme der zur 
vorübergehenden Unterbringung tobender Kranken bestimmten 
Zimmerabtheilungen, überall gesondert. Die ebenbemerkten 
Zimmerabtheilungen befinden sich in gehöriger Isolirung von 
den Wohnräumen der ruhigen Kranken. 
Wiewohl den verschiedenen Krankheitszuständen der aufzu- 
nehmenden Bewohner angepaßt, sind die Zimmer der Ver- 
pflegten doch durchaus freundlich und den Wohneinrichtungen
	        
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