Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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der Verhältnisse beim Wachen, Schlafen, Träumen, bei den 
Sinnes= und Geschlechts-Verrichtungen (der Menstruation), dem 
Blutumlauf, dem Herz= und Arterienschlag, Athmen, der Tem- 
peratur und Farbe des Körpers und seiner einzelnen Theile, dem 
Hunger und Durste, der Verdauung und Ernährung, den ver- 
schiedenen Se= und Excretionen, der Reinlichkeit, Complication mit 
Lähmung (partieller), mit Epilepsie oder andern körperlichen Leiden 
und Schäden, specielle Form der Seelenstörung, Zustand der geistigen 
Vermögen, Sinnestäuschungen, fixe Ideen und die mit denselben 
bestehenden übrigen Alienationen des Gemüths, Exaltation oder 
Depression, Neigung zum Selbstmord, zu Gewaltthätigkeiten, 
zum Entweichen. Benehmen des Kranken überhaupt, Verände- 
rungen in Gang, Geberden, Sprache, Lebensweise, Betragen 
gegen Angehörige und Fremde. Verschiedene Entwicklungs- 
perioden der Krankheit und gegenwärtiger Zustand derselben. 
Vorgenommene Kurmethode, somatische und phyfische, und deren 
Erfolg. Angabe der Lokalität, in welcher der Kranke bisher 
verwahrt wurde, der angewandten Zwangsmittel und der Be- 
handlung, die er zu Hause und von seiner Umgebung erfahren. 
Ansicht des seitherigen Arztes in prognostischer und therapeun- 
tischer Hinsicht. 
5) Gutachten über die Aufnahmsqualifikation mit Entwick- 
lung der Gründe: 
a. warum ein wirklich vorhandenes und nicht etwa ange- 
schuldigtes oder simulirtes Irrsein anzunehmen ist; 
b warum der Kranke für heilbar oder unheilbar erklärt 
werden muß, und in letzterem Falle, warum für den Unheil- 
daren die Aufnahme in die Anstalt nachgesucht wird, ob wegen 
gänzlicher Hülfslosigkeit, Verletzung des öffentlichen Anstandes, 
Gefährlichkeit gegen sich und Andere u. s. f. 
S. 109. 
Entschließung der k. Regierung der Oberpfalz und von Regensburg, 
K. d. J., vom 17. Juni 1853, Sagxungen für die oberpfälzisch- 
regensburgische Kreis-Irrenanstalt Karthaus-Prüll betr. 
Latzungen für die oberpfälzisch-regensburgische Areis-Irren- 
anstalt zu RKarthaus-Prüll. 
In Anbetracht der segensreichen Wirkungen, welche neben 
der fortgeschrittenen Irrenheilkunde der neueren Zeit die ge- 
 
	        
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