Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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B. Central-Institu t fũr Taubstumme in Mũnchen vormals in 
Freising. 
Nr. 7747. 8. 162. 
Ministerial-Entschließung vom 14. März 1845, die Besetzung der 
Stelle eines katholischen Religionslehrers, Klassenlehrers und Präfekten 
im k. Taubstummen-Institute dahier betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Auszug. 
Die k. Regierung wird von dieser allerhöchsten Verfügung, 
in Erwiederung des Berichtes vom 17. Februar l. Is. mit 
der Bemerkung in Kenntniß gesetzt, daß zwar die Anordnung 
augenblicklicher Aushilfe in Ansehung des Lehrpersonales auch 
bei Central-Erziehungs-Instituten der hier in Frage stehenden 
Art, im Hinblick auf §. 46 der allerhöchsten Formations-Ver- 
ordnung vom 17. Dezember 1825, der k. Regierung unzweifel- 
haft zukomme, in Ansehung der bleibenden Besetzung von Lehr- 
stellen bei denselben aber künftig jederzeit die allerhöchste Ge- 
nehmigung einzuholen und zu diesem Behufe gutachtlicher An- 
trag an das unterfertigte k. Ministerium zu erstatten sei. 
München, den 14. März 1845. 
Ministerium des Innern. 
An die k. Regierung von Oberbayern, K. d. J., also ergangen. 
Nr. 2124. S. 163. 
Ministerial-Entschließung vom 31. März 1848, die Bedingungen 
zur Aufnahme in das Taubstummen-Institut zu München und deß- 
fallsige Gesuche betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Die bei dem unterfertigten Ministerium in Vorlage kom- 
menden Gesuche um Aufnahme und Verleihung von ganzen 
oder theilweisen Freistellen in dem k. Taubstummen-Institute 
dahier lassen nicht selten die erforderliche Vollständigkeit und 
Genauigkeit bei der von Seite der äußeren Aemter vollzogenen 
Instruirung, namentlich in Bezug auf die physische und in- 
tellectuelle Befähigung, dann auf die Vermögens= und Familien- 
verhältnisse der Aufzunehmenden vermissen. 
Behufs der Erzielung einer gleichmäßigen und gründlichen 
Behandlung derartiger Gesuche werden daher der k. Regierung 
nachstehende Bestimmugen bekannt gegeben, welche im Kreis-
	        
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