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Nr. 9362. . 14.
Ministerial-Entschließung vom 23. Juni 1824, die Verhütung der
Gefahr durch wüthende Hunde betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Auf den Bericht der Regierung des Unterdonaukreises,
Kammer des Innern, wird derselben erwiedert, daß in der Ein-
führung, resp. Erhöhung einer Hundetaxe nur ein sehr unzu-
verlässiges, und der gemachten Erfahrung nach, dem Zwecke
nicht entsprechendes Mittel zur Verminderung der Hunde ge-
funden werden könne, wenn es gleich den Polizeibehörden nicht
verwehrt ist, zur Deckung der Kosten vermehrter Aufsicht auf
diese Thiere die Abgabe für die eingeführten Hundszeichen höher,
als sie dermalen steht, zu setzen.
Wenn wirklich zu große Vermehrung der Hunde Gefahr
häufigerer Hundswuth herbeiführt, und Hunde von Personen
gehalten werden, deren Vermögens-Verhältnisse es zweifelhaft
machen, ob den Hunden zureichende Nahrung und ordentliche
Aufsicht verschafft werden könne, so liegt es in den Befugnissen
der Polizei, die Verminderung dieser Thiere auf directem Wege
herbeizuführen, ohne sich durch die ganz unbegründet erscheinende
Einwendung eine Beschränkung der natürlichen Freiheit beirren
zu lassen.
Hienach ist der Stadtmagistrat zu Würzburg auf die hier
zurückfolgende Eingabe zu bescheiden.
München, den 23. Juni 1824.
Staatsministerium des Innern.
An die Kgl. Regierung des Unterdonaukreises, K. d. J,, also ergangen.
Nr. 16,282. F. 15.
Allerhöchste Entschließung vom 27. November 1824, Verschärfung
der Aufsicht auf Hunde im Allgemeinen, und die Erhöhung der Ge-
bühr auf die üblichen Hundezeichen in München insbesondere betr.
M. 3J. 4.
Die beunruhigenden und seit einiger Zeit so oft erneuerten
Anzeigen über die traurigen Folgen, welche für Leben und Ge-
sundheit aus der beklagten übermäßigen Vermehrung der Hunde
erwachsen, und die in dieser Beziehung von der Polizeidirection,
dem Magistrate und den Gemeindebevollmächtigten der Haupt-
Med.-Berordn. 2. Bo. 3