Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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Nr.  6601.  Verordnung  über  den  Verkehr  mit  Opium.  Vom  15.  Dezember

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1918.

6602.  Verordnung  zur  Ergänzung  der  Verordnung  über  die  Gewährung  von

Straffreiheit  und  Strafmilderung  vom  3.  Dezember  1918  (Reichs-Gesetzblatt
  S.  1393).  Vom  21.  Dezember  1918.

6603.  Verordnung  zur  Ergänzung  des  §  592  der  Reichsversicherungsordnung.

Vom  23.  Dezember  1918.

6604.  Verordnung  zur  Sicherung  der  ärztlichen  Versorgung  bei  den  Krankenkassen.

  Vom  23.  Dezember  1918.

6605.  Verordnung  über  Tarifverträge,  Arbeiter=  und  Angestelltenausschüsse

und  Schlichtung  von  Arbeitsstreitigkeiten.  Vom  23.  Dezember  1918.

6606.  Verordnung  über  die  Wochenhilfe  aus  Mitteln  des  Reichs.  Vom

21.  Dezember  1918.

6607.  Verordnung  über  die  Verlängerung  der  Verjährungsfrist  des  §  109

des  Reichsstempelgesetzes.  Vom  21.  Dezember  1918.

 

(Nr.  259.)  Inhaltererzeichnis  aus  Nr.  47  bis  49  des  Zentralblattes  für  das  Deutsche
eich.

S.  1129.  Ergänzung  des  Verzeichnisses  der  Annahmestellen  für  Schuldverschreibungen

  und  Schatzanweisungen  der  Kriegsanleihen  des  Deutschen  Reichs.

„  1130.  Ernennungen  von  Stationskontrolleuren  zu  Oberzollinspektoren.
„  1130.  Verwendung  von  Koniferennadeln  bei  der  Herstellung  von  Tabakerzeugnissen

  und  tabakähnlichen  Waren.

„  1130.  Anderung  der  Vergütungssätze  für  Naturalverpflegung  während  der

Dauer  des  Krieges.

„  1131,  Verzeichnis  der  nach  Maßgabe  der  Ausführungsbestimmungen  zum

Gesetz  über  die  Besteuerung  des  Personen=  und  Güterverkehrs  zur  Abstempelung
  von  stempelpflichtigen  und  stempelfreien  in=  und  ausländischen
Gewinnanteilschein=  und  Zinsbogen  usw.  ermächtigten  Amtsstellen.

„  1136.  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
„  1137.  Erhöhung  des  Bezugspreises  für  das  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich.
„  1140.  Veränderungsnachweis  zu  den  Ortslöhnen.

 

—————  m  Weime.