Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Nr. 32,628. K. 290. 
Ministerial-Entschließung vom 15. Septbr. 1844, die unter jungen 
Leuten überhandnehmende Kurzsichtigkeit betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der k. Regierung wird auf den Bericht vom 3. Dezember 
v. Is. im obenstehenden Betreffe zu Entschließung erwiedert, daß 
1) in der allgemeinen Ausschreibung vom 27. Okt. v. Is. 
Ziff. II. in der Allegation des organischen Edikts über das 
Medizinalwesen vom Jahre 1808 aus Versehen statt §. 11 
lit. 1., — lit. c. gesetzt worden sei, dann daß 
2) die in diesem §. vorgeschriebene Mitwirkung der Ge- 
richtsärzte, bezüglich der Schulhäuser, in einer besondern für- 
veillirenden Aufsicht über diese Gebäude bestehe, und ihnen ob- 
liege, die etwaigen Gebrechen derselben in sanitätspolizeilicher 
Beziehung den betreffenden Lokalbehörden zur geeigneten Ab- 
Hilfe, oder wenn selbe diese Abhilfe nicht zu leisten im Staude 
sein sollten, den Kreisregierungen zur angemessenen Verfügung 
anzuzeigen. 
Da es bei Errichtung neuer, oder bei Reparaturen und 
Erweiterung bereits bestehender Schulhäuser von besonderer 
Wichtigkeit ist, daß den Anforderungen der Sanitätspolizei vor- 
zügliche Aufmerksamkeit gewidmet werde, so sind 
3) die Gerichtsärzte auch bei solchen Bauführungen mit 
Erinnerung zu vernehmen, und ihre Gutachten, soweit es nur 
immer die Lokalverhältnisse gestatten, gewissenhaft zu berücksichtigen. 
Die k. Regierung hat hienach wegen Anweisung der Ge- 
richtsärzte und Lokal-Schulbehörden das weiter Geeignete zu 
verfügen. 
München, den 15. September 1844. 
Ministerium des Innern. 
Verkrümmung. 
Nr. 2905. S. 291. 
Ministerial-Entschließung vom 9. März 1846, das immer mehr 
überhandnehmende Gebrechen der Verkrümmung des Rückgrates der 
weiblichen Jugend, besonders bei den Zöglingen in Erziehungs-An- 
stalten betreffend. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Zufolge allerhöchsten Befehles Seiner Majestät des Königs, 
soll zur Beseitigung des immer mehr überhandnehmenden Ge-
	        
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