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Nr. 32,628. K. 290.
Ministerial-Entschließung vom 15. Septbr. 1844, die unter jungen
Leuten überhandnehmende Kurzsichtigkeit betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Der k. Regierung wird auf den Bericht vom 3. Dezember
v. Is. im obenstehenden Betreffe zu Entschließung erwiedert, daß
1) in der allgemeinen Ausschreibung vom 27. Okt. v. Is.
Ziff. II. in der Allegation des organischen Edikts über das
Medizinalwesen vom Jahre 1808 aus Versehen statt §. 11
lit. 1., — lit. c. gesetzt worden sei, dann daß
2) die in diesem §. vorgeschriebene Mitwirkung der Ge-
richtsärzte, bezüglich der Schulhäuser, in einer besondern für-
veillirenden Aufsicht über diese Gebäude bestehe, und ihnen ob-
liege, die etwaigen Gebrechen derselben in sanitätspolizeilicher
Beziehung den betreffenden Lokalbehörden zur geeigneten Ab-
Hilfe, oder wenn selbe diese Abhilfe nicht zu leisten im Staude
sein sollten, den Kreisregierungen zur angemessenen Verfügung
anzuzeigen.
Da es bei Errichtung neuer, oder bei Reparaturen und
Erweiterung bereits bestehender Schulhäuser von besonderer
Wichtigkeit ist, daß den Anforderungen der Sanitätspolizei vor-
zügliche Aufmerksamkeit gewidmet werde, so sind
3) die Gerichtsärzte auch bei solchen Bauführungen mit
Erinnerung zu vernehmen, und ihre Gutachten, soweit es nur
immer die Lokalverhältnisse gestatten, gewissenhaft zu berücksichtigen.
Die k. Regierung hat hienach wegen Anweisung der Ge-
richtsärzte und Lokal-Schulbehörden das weiter Geeignete zu
verfügen.
München, den 15. September 1844.
Ministerium des Innern.
Verkrümmung.
Nr. 2905. S. 291.
Ministerial-Entschließung vom 9. März 1846, das immer mehr
überhandnehmende Gebrechen der Verkrümmung des Rückgrates der
weiblichen Jugend, besonders bei den Zöglingen in Erziehungs-An-
stalten betreffend.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Zufolge allerhöchsten Befehles Seiner Majestät des Königs,
soll zur Beseitigung des immer mehr überhandnehmenden Ge-