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aufmerksam zu machen, und ihnen folgende Vorsichtsmaßregeln
zu empfehlen:
1) Jederzeit laumäßig warm, etwa in der Temperatur ven
26—280 Reaumür, oder 94— 960 Fahrenheit, besonders im
Winter zu baden;
2) darauf zu sehen, daß das Lokale oder Badezimmer ven
gesunder Lage und Beschaffenheit, nicht zu dumpf und zu kalt
sei, und somit bei rauher Jahreszeit erwärmt werde;
3) das Tauchbad nicht zu früh, und sogleich nach dem
Aufhören der monatlichen Reinigung, sondern wenigstens erst
nach 2 bis 3 Tagen, und bei rauher Jahreszeit nicht vor zehn
Uhr Vormittags, sowie auch nie zu bald nach dem Essen zu
gebrauchen;
4) schwächlichen und kränklichen Weibern sei es weit heil-
samer, das Bad mittelst einer Badewanne in ihrer Wohnung
zu brauchen;
5) nach dem Bade jederzeit darauf zu sehen, daß der Kör-
per mit erwärmten Tüchern, besonders im Winter, sorgfälrig
abgetrocknet und jede Erkältung, vorzüglich in der Zugluft, ver-
mieden werde.
Uebrigens werden Erfahrungen und Beobachtungen, welche
die Distriktsärzte über den Gebrauch der Tauchbäder bei den
Judenweibern in Beziehung auf ihre Gesundheit zu machen
Gelegenheit hatten, der greßherzoglichen Landes-Direktion sehr
erwünscht sein.
Würzburg, den 29. Jänner 1812.
Großherzogliche Landes-Direktion.
Nr. 10,891. S. 334.
Ministerial-Entschließung vom 15. Oktober 1828, die Kellerquellen-
bäder Jsraelitinen betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Die k. Kreisregierung des Isarkreises, K. d. J, erhält in
der Anlage ein Exemplar der von dem Dr. Red. Moriz Mom-
bert herausgegebenen Schrift über das Kellerquellenbad der Is-
raelitinen mit dem Auftrag, über den gesundheits-polizeilichen
Zustand der in den unterhabenden Polizeibezirken vorhandenen
Kellerquellenbadanstalten durch die Gerichtsärzte genaue Erkun-
digung einziehen zu lassen — und da, wo es erforderlich befunden
wird, mit Rücksichtsnahme auf die israelitischen Religions--
gebräuche sofort die nothwendige Abhilfe zu verfügen.
München, den 15. Oktober 1828.
Staatsministerium des Innern.