Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Einrichtung vereinbarliche Minderung der Visitationskosten 
jeder thunliche Bedacht genommen werde. 
München, den 10. März 1850. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche k. Regierungen, K. d. J., diesseits des Rheins also ergangen. 
An die k. Regierung der Pfalz, K. d. J., zur Wisseuschaft. 
Nr. 6341. S§#. 37. 
Ministerial-Entschließung vom 20. April 1850, die thierärztlichen 
Kosten für Visitation der Schafe betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der k. Regierung wird die unterm 12. l. Mts. an die 
k. Regierungs = Finanzkammern diesseits des Rheins im oben 
bezeichneten Betreffe von dem k. Staatsministerium der Finan- 
zen erlassene Entschließung anruhend in Abschrift zu Kenntniß- 
nahme und geeigneten Darnachachtung mitgetheilt. 
München, den 20. April 1850. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche k. Regierungen, K. d. J., diesseits des Rheins also ergangen. 
Abdruck Nr. 5995. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Was unterm Heutigen an die k. Regierung von Mittel- 
franken, Kammer der Finanzen, erlassen wurde, zeigt Nach- 
stehendes zur Wissenschaft. 
Der k. Regierung, Kammer der Finanzen, wird auf den 
unterm 16. v. Mts. erstatteten Bericht, die Bitte des Thier- 
arztes N. um Nachgenehmigung von Fuhrlöhnen betreffend, im 
Einverständnisse mit dem k. Staatsministerum des Innern hie- 
mit erwiedert, daß die in der Entschließung des oben genann- 
ten k. Staatsministeriums vom 26. September 1848 enthaltene 
Bestimmung hinsichtlich der Fixation der Fuhrlöhne für die 
Thierärzte auf das Regulativ der thierärztlichen Gebühren für 
Schafvisitationen durchaus keinen Bezug habe. 
Hiernach ist der obengenannte Thierarzt auf seine unterm 
20. Februar d. Is. anher übergebene Vorstellung geeignet zu 
bescheiden. 
München, den 12. April 1850. 
Staatsministerium der Finanzen. 
An sämmtliche k. Regierungs-Finanzkammern also ergangen.
	        
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