Full text: Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

— 230 — 
nisse gleichsam festgeschmiedeten mangelhaften Objektsteuer 
(Grund- inkl. Gebäudesteuer) mit einer modernen, auf einer 
beweglichen Basis beruhenden persönlichen Steuer (Ergänzungs- 
steuer), d. h. die Verbindung von im Grunde ganz heterogenen 
Elementen zur Erreichung eines gleichen Zieles muß zu argen 
Bedenken Anlaß geben. Ein solcher Zustand kann nicht für 
die Dauer geschaffen sein, sondern läßt sich nur als ein Provi- 
sorium, als eine Etappe auf dem Wege der Fortentwicklung 
unserer direkten Staatssteuern bezeichnen. Die Grundsteuer hat 
als Staatssteuer ihre Rolle ausgespielt, die Zeit hat auch 
sie — wie manches andere — zu Grabe getragen. Von neuem 
wird einst die Frage in den Vordergrund des öffentlichen Inter- 
esses treten: Empfiehlt es sich nicht, die Grundsteuer als Staats- 
steuer ganz aufzugeben und sie — wie in Preußen — den Ge- 
meinden zu überlassen, das Grundvermögen aber wie die Mo- 
bilien der Ergänzungssteuer zu unterwerfen? 
So ist denn in Sachsen, wie in vorliegender Arbeit zu zeigen 
versucht ist, auf dem Gebiete der direkten Staatsbesteuerung 
noch manches zu tun, manche wesentliche Mängel, wie insbeson- 
dere die viel zu tief liegende Einkommensteueruntergrenze von 
400 M. u. a. m., bestehen noch, die Steuerreformarbeit kann 
keineswegs abgeschlossen sein, sondern muß beständig fort- 
schreiten. 
Und dennoch müssen wir anerkennen, daß trotz einzelner 
Ausstellungen die sächsische Steuergesetzgebung im ganzen 
hinter der anderer deutscher Staaten nicht zurückgeblieben ist. 
Der Grundgedanke, von dem alle modernen Staatssteuerrefor- 
men geleitet werden, die Idee der Beitragsleistung zu den 
Staatslasten gemäß dem „Opferprinzipe“ hat auch die steuer- 
politische Entwicklung in unserem Königreiche immer mehr 
beherrscht und wird auch in Zukunft — dies hoffen wir — der 
oberste Leitsatz der Gesetzgebung sein. 
nn m  --  — 
Satz und Druck der Spamerschen Buchdruckerei in Leipzig.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.