18 —
bis 18361) zur Übersicht zu bringen, wobei die in Tabelle I
Seite 17 eingestellten Daten der besseren Übersichtlich-
keit halber durch Zusammenziehung der Etatsposten des amt-
lichen Budgets nach finanzwissenschaftlichen Prinzipien ge-
bildet sind.
Nach vorstehender Tabelle basierte der sächsische Staats-
haushalt in den 1830er Jahren auch schon vorzugsweise auf
Steuern, ungefähr zu zwei Dritteln seiner Reineinnahme. Von
den Steuern und sonstigen Abgaben waren nach dem Roh-
ertrage ca. 40% direkte und 60% indirekte, wobei von letz-
teren etwa 110% auf Verkehrssteuern und 10% auf Gebühren
entfallen. Nach dem Reinertrage waren ca. 470% direkte und
530) indirekte Abgaben (einschließlich etwa 11% Verkehrs-
steuern und 13% Gebühren). Jedoch ist die Einstellung einiger
Posten in diese Steuergruppen wegen ihres zweifelhaften Cha-
rakters nicht ganz sicher. Dies gilt namentlich bezüglich der
Generalakzise. Indessen dürften immerhin die direkten und in-
direkten Abgaben (einschließlich Verkehrssteuern und Gebüh-
ren) nach dem Reinertrage ungefähr sich die Wage halten.
Von den direkten Steuern dürften nach dem Reinertrage etwa
85—88% auf Grundsteuern und 12—15% auf Gewerbs- und
persönliche Abgaben (nämlich rund 152000 Taler Personen-
steuer + ca. 60000 Taler sogen. Nahrungsquatember in der
Quatembersteuer?) u. dgl.) entfallen. Aber auch dies läßt sich
nicht mit vollständiger Sicherheit feststellen.
1) Dieser Voranschlag für 1834—36 ist bei v. Reden, Bd. I S. 1209 if.
abgedruckt.
2) S. Erläuterungen zu dem Entwurf des Gewerbe- und Personal-
steuergesetzes von 1834 (Landt.-Akten 1833, 1. Abt. 2. Bd. S. 689).