A. Die Gewerbe- und Personalsteuer.
I. Die Reform der alten Gewerbe- und Personal-
besteuerung.
Jene systemlose und ungleichmäßige Verteilung der Steuer-
lasten, die insbesondere auf dem platten Lande bei wachsen-
den Steuerbedürfnissen und zunehmender Antiquierung der
Steuerkataster die Bevölkerung immer härter traf; sodann die
fast gänzliche Befreiung der Rittergüter und Adligen von der
allgemeinen Steuerpflicht; endlich die verkehrsstörende Wir-
kung der Akziseverfassung insbesondere in den Städten, so-
wie die hiermit in engem Zusammenhang stehende ziemlich
scharfe steuerpolitische und wirtschaftliche Trennung von
Stadt und Land: alle diese Mängel der alten sächsischen Steuer-
verfassung führten unter dem Einfluß der von der großen
französischen Revolution ausgehenden, auch in Sachsen sich
Bahn brechenden neuen politischen Ideen von der Notwendig-
keit allgemeiner und gleichmäßiger Besteuerung, vor allem
freierer wirtschaftlicher Organisation, auch in unserem Kö-
nigreiche schon sehr frühe zu Reformtendenzen auf dem Ge-
biete der Besteuerung. So wurde schon im Jahre 1793!) bei
der damaligen Ständeversammlung arg geklagt über die man-
gelhafte Besteuerung in Sachsen. Die Ritterschaft vermochte
nur durch immer häufigere und größere außerordentliche Bei-
Loge die Bestrebungen einer baldigen Steuerreform zu unter-
inden.
‚Aber erst der in so mancher Hinsicht in Sachsens Ge-
schichte denkwürdige Landtag des Jahres 1811 trat dem Ge-
danken einer gründlichen Steuerreform näher. Man hatte jetzt
die Notwendigkeit der Einführung eines neuen Abgabensystems,
nach welchem die aufzubringenden Abgaben auf alle Staats-
bürger gleichmäßig verteilt würden, klar erkannt. Zur Lösung
. 1) Beschwerden über die unvollkommene Lastenverteilung in Sachsen
sind natürlich schon für frühere Zeit, z. B. für das Jahr 1711 nachweisbar.
1a LA, 1833/34, Beil. der I. K. 1. Bd. (Bericht der II. Deputation der
.K) S. 78.