Full text: Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

A. Die Gewerbe- und Personalsteuer. 
I. Die Reform der alten Gewerbe- und Personal- 
besteuerung. 
Jene systemlose und ungleichmäßige Verteilung der Steuer- 
lasten, die insbesondere auf dem platten Lande bei wachsen- 
den Steuerbedürfnissen und zunehmender Antiquierung der 
Steuerkataster die Bevölkerung immer härter traf; sodann die 
fast gänzliche Befreiung der Rittergüter und Adligen von der 
allgemeinen Steuerpflicht; endlich die verkehrsstörende Wir- 
kung der Akziseverfassung insbesondere in den Städten, so- 
wie die hiermit in engem Zusammenhang stehende ziemlich 
scharfe steuerpolitische und wirtschaftliche Trennung von 
Stadt und Land: alle diese Mängel der alten sächsischen Steuer- 
verfassung führten unter dem Einfluß der von der großen 
französischen Revolution ausgehenden, auch in Sachsen sich 
Bahn brechenden neuen politischen Ideen von der Notwendig- 
keit allgemeiner und gleichmäßiger Besteuerung, vor allem 
freierer wirtschaftlicher Organisation, auch in unserem Kö- 
nigreiche schon sehr frühe zu Reformtendenzen auf dem Ge- 
biete der Besteuerung. So wurde schon im Jahre 1793!) bei 
der damaligen Ständeversammlung arg geklagt über die man- 
gelhafte Besteuerung in Sachsen. Die Ritterschaft vermochte 
nur durch immer häufigere und größere außerordentliche Bei- 
Loge die Bestrebungen einer baldigen Steuerreform zu unter- 
inden. 
‚Aber erst der in so mancher Hinsicht in Sachsens Ge- 
schichte denkwürdige Landtag des Jahres 1811 trat dem Ge- 
danken einer gründlichen Steuerreform näher. Man hatte jetzt 
die Notwendigkeit der Einführung eines neuen Abgabensystems, 
nach welchem die aufzubringenden Abgaben auf alle Staats- 
bürger gleichmäßig verteilt würden, klar erkannt. Zur Lösung 
. 1) Beschwerden über die unvollkommene Lastenverteilung in Sachsen 
sind natürlich schon für frühere Zeit, z. B. für das Jahr 1711 nachweisbar. 
1a LA, 1833/34, Beil. der I. K. 1. Bd. (Bericht der II. Deputation der 
.K) S. 78.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.