Full text : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

362  Die  Kriegserklärung.  1870

ruf  kam  die  Erfüllung  zuvor;  in  allen  Theilen  des  Landes
strömten  die  Burschen  streitlustig  zu  den  Fahnen.  Anders
aber  stand  es  noch  bei  der  Volksvertretung.  Am  18.  Juli
brachte  die  Regierung  den  Antrag  auf  Bewilligung  eines
Credits  von  5  Millionen  Gulden  für  die  Kosten  der  Mobilmachung
  und  von  weitern  21  für  die  folgenden  Monate  bis
zum  Jahresschlusse  bei  der  zweiten  Kammer  ein,  bemerkte
übrigens  vorsichtiger  Weise,  noch  habe  die  Regierung  den
Casus  foederis  nicht  anerkannt,  noch  schwebten  Vermittlungsanträge,
  denen  sich  auch  Bayern  angeschlossen  habe.
(Bayern  hatte  einen  Vorschlag  nach  Berlin  gelangen
lassen,  Preußen  möge  das  boekannte  Princip  der  Ausschließung
  der  Prinzen  der  Großmächte  von  fremden
Thronen  anerkennen,  was  bei  der  jetzigen  Sachlage  in
Berlin  natürlich  kein  Gehör  mehr  finden  konnte.)  Auf  die
Kammermehrheit  machte  die  Zurückhaltung  der  Regierung,
die  im  eignen  Herzen  durchaus  für  den  Krieg  entschlossen
war,  nicht  den  geringsten  Eindruck;  im  Gegentheil,  sie
ermuthigte  die  Ultramontanen  zu  völlig  rückhaltloser  Opposition.
  Die  Partei  beschloß  die  ÜUberweisung  des  Antrags
an  einen  besondern  Ausschuß  und  gab  sich  in  der  Abendsitzung
  ihres  Clubs  das  Wort,  nur  für  Aufrechthaltung
bewaffneter  Neutralität  Geldmittel,  und  zwar  in  stark  vermindertem
  Betrage,  zu  bewilligen.

Im  Namen  des  Ausschusses  erstattete  in  der  Sitzung
am  19.  Nachmittags  der  Abgeordnete  Jörg  Bericht.  Als
Redacteur  der  Historisch--politischen  Blätter  hatte  er  bereits
viele  Artikel  über  auswärtige  Politik  geschrieben,  war  seiner
Erfahrung  auf  diesem  Gebiete  sehr  bewußt  und  galt  in  seiner
Partei  als  der  Sachverständige  in  diplomatischen  Dingen.