Urkund
Nro.
ê17
2
4
— 1
Einnahm--Geld
von
/
Aemter-Ersezungen, die von den Collegien oder Departements
ausgeschrieben oder bestaͤtiget werden.
Naach anliegendem Urkund der Kameral-Verwaltung ist det
Jahr nachfolgenden Personen bek ihrer Anstellung oder Konfirmation
, in den Tagzetteln an Zuchthaus-Gebühr angeseze worden,
welche von obengedachter Stelle mit dem Tax eingezogen und zur
Ober-Einbringerei geliefert worden isi, als-W
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