Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LXXII. Band. (72)

Urkund
Nro.

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2

4

—  1

 

 

Einnahm--Geld

von

/

Aemter-Ersezungen,  die  von  den  Collegien  oder  Departements
  ausgeschrieben  oder  bestaͤtiget  werden.

Naach  anliegendem  Urkund  der  Kameral-Verwaltung  ist  det
Jahr  nachfolgenden  Personen  bek  ihrer  Anstellung  oder  Konfirmation
  ,  in  den  Tagzetteln  an  Zuchthaus-Gebühr  angeseze  worden,
welche  von  obengedachter  Stelle  mit  dem  Tax  eingezogen  und  zur
Ober-Einbringerei  geliefert  worden  isi,  als-W

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