IV Vorwort.
Diesen Übelständen und Mängeln abzuhelfen ist das
vorliegende Schriftchen bestimmt, das einen Uberblick
sowohl über die Hauptgrundsätze des Deutschen und
Sächsischen Staatsrechtes als über unsere Behärdenorganisation
in einer auch für den Staatsbürger von
nur gewöhnlicher Bildung faßlichen und verständlichen
Darstellung gewähren soll. Es soll in erster Reihe zum
Gebrauche in den Fortbildungsschulen — nach
§ 4 des Lehrplanes für die Fortbildungsschulen des
Königreiches Sachsen vom 18. Oktober 1881 ist bei dem
Unterrichte in der Geographie das Deutsche Reich unter
der Hervorhebung Sachsens u. a. auch nach den Grundzügen
seiner Verfassung und politischen Einrichtung zu
behandeln —, ferner in höheren Lehranstalten, dann
aber auch zum Selbstunterrichte besonders für diejenigen
Staatsbürger dienen, welche als Mitglieder eines
städtischen Kollegiums, eines Gemeinderates, eines
Kirchen= oder Schulvorstandes, als Schöffen oder Geschworene
ein erhöhtes Bedürfnis fühlen, über die einschlagenden
Fragen Auskunft und Belehrung zu suchen.
Möchte das Schriftchen auch bereits in seiner vorliegenden
— wie sich der Verfasser ohne weiteres bescheidet
— der Verbesserung und Vervollkommnung noch
in mancher Beziehung fähigen und bedürftigen Gestalt
hierzu einigermaßen geeignet befunden werden und dazu
beitragen, das Interesse für die staatlichen Einrichtungen
unseres deutschen und sächsischen Baterlandes in den
Kreisen unserer heranwachsenden und erwachsenen Staatsbürger
zu wecken und auszubilden.
Das vorstehende Vorwort zur ersten Auflage war im
Jahre 1882 geschrieben worden. Inzwischen hat sich eine
Bewegung für die staatsbürgerliche Erziehung unserer
Jugend geregt, deren N-otwendigkeit mehr und mehr
anerkannt wird. Das Königlich Sächsische Mlinisterium
des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat wiederholt
auf das Bedürfnis, nicht nur Schüler der höheren Unterrichtsanstalten,
sondern auch die der Fortbildungsschulen
in das Verständnis des öffentlichen Lebens der Gegenwart,
insbesondere im Deutschen Reiche und in der
Sächsischen Heimat, einzuführen, hingewiesen und in einer