Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

IV  Vorwort.

Diesen  Übelständen  und  Mängeln  abzuhelfen  ist  das
vorliegende  Schriftchen  bestimmt,  das  einen  Uberblick
sowohl  über  die  Hauptgrundsätze  des  Deutschen  und
Sächsischen  Staatsrechtes  als  über  unsere  Behärdenorganisation
  in  einer  auch  für  den  Staatsbürger  von
nur  gewöhnlicher  Bildung  faßlichen  und  verständlichen
Darstellung  gewähren  soll.  Es  soll  in  erster  Reihe  zum
Gebrauche  in  den  Fortbildungsschulen  —  nach
§  4  des  Lehrplanes  für  die  Fortbildungsschulen  des
Königreiches  Sachsen  vom  18.  Oktober  1881  ist  bei  dem
Unterrichte  in  der  Geographie  das  Deutsche  Reich  unter
der  Hervorhebung  Sachsens  u.  a.  auch  nach  den  Grundzügen
  seiner  Verfassung  und  politischen  Einrichtung  zu
behandeln  —,  ferner  in  höheren  Lehranstalten,  dann
aber  auch  zum  Selbstunterrichte  besonders  für  diejenigen
  Staatsbürger  dienen,  welche  als  Mitglieder  eines
städtischen  Kollegiums,  eines  Gemeinderates,  eines
Kirchen=  oder  Schulvorstandes,  als  Schöffen  oder  Geschworene
  ein  erhöhtes  Bedürfnis  fühlen,  über  die  einschlagenden
  Fragen  Auskunft  und  Belehrung  zu  suchen.

Möchte  das  Schriftchen  auch  bereits  in  seiner  vorliegenden
  —  wie  sich  der  Verfasser  ohne  weiteres  bescheidet
  —  der  Verbesserung  und  Vervollkommnung  noch
in  mancher  Beziehung  fähigen  und  bedürftigen  Gestalt
hierzu  einigermaßen  geeignet  befunden  werden  und  dazu
beitragen,  das  Interesse  für  die  staatlichen  Einrichtungen
unseres  deutschen  und  sächsischen  Baterlandes  in  den
Kreisen  unserer  heranwachsenden  und  erwachsenen  Staatsbürger
  zu  wecken  und  auszubilden.

Das  vorstehende  Vorwort  zur  ersten  Auflage  war  im
Jahre  1882  geschrieben  worden.  Inzwischen  hat  sich  eine
Bewegung  für  die  staatsbürgerliche  Erziehung  unserer
Jugend  geregt,  deren  N-otwendigkeit  mehr  und  mehr
anerkannt  wird.  Das  Königlich  Sächsische  Mlinisterium
des  Kultus  und  öffentlichen  Unterrichts  hat  wiederholt
auf  das  Bedürfnis,  nicht  nur  Schüler  der  höheren  Unterrichtsanstalten,
  sondern  auch  die  der  Fortbildungsschulen
in  das  Verständnis  des  öffentlichen  Lebens  der  Gegenwart,
  insbesondere  im  Deutschen  Reiche  und  in  der
Sächsischen  Heimat,  einzuführen,  hingewiesen  und  in  einer