Full text: Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Deutschen Reiches und des Königreiches Sachsen.

Vorwort. 
Dem von dem Herrn Verleger des vorliegenden Schrift- 
chens an mich gerichteten Ersuchen, eine gemeinfaßliche 
Darstellung der Grundzüge des Verfassungs= und Ver- 
waltungsrechtes des Königreiches Sachsen, selbstverständ- 
lich in Verbindung mit dem bezüglichen Rechte des 
Deutschen Reiches abzufassen, habe ich besonders in Rüch- 
sicht darauf zu entsprechen mich entschlossen, daß nach 
den von mir gemachten Erfahrungen und Beobachtungen 
das Bedürfnis zu einer derartigen Darstellung allerdings 
vorhanden ist. Aicht daß ich der Ansicht derjenigen bei- 
pflichte, welche der Erstrechung des Unterrichtes in der 
Volksschule auf das Gebiet des vaterländischen Rechtes 
das Wort reden, will es mir doch als ein Ubelstand er- 
scheinen, daß unsere der Fortbildungsschule entlassenen 
Jünglinge, sowie die Zöglinge unserer Realschulen und 
Gymnasien von den einfachsten Grundsätzen unseres 
Staats= und Verwaltungsrechtes, sowie von der Be- 
hördenorganisation unseres Vaterlandes zumeist k-eine 
oder doch nur mangelhafte Kenntnis haben, und daß ins- 
besondere unsere Gymnasiasten oft mit den organischen 
Einrichtungen des alten griechischen und römischen Staates 
besser vertraut sind, als mit denen ihres weiteren oder 
engeren Vaterlandes. Die Unkenntnis der rechtlichen, 
ökonomischen und politischen Grundbegriffe, welche die 
menschliche Gesellschaft beherrschen, sowie der wichtigsten 
Grundsätze des vaterländischen Staats= und Verwaltungs- 
rechtes pflegt unseren Staatsbürgern in der Regel erst 
dann zum vollen Bewußtsein zu kommen, wenn sie zu 
einem derjenigen Ehrenämter berufen werden, welche die 
neuere Gesetzgebung mit ihrer Heranziehung des Laien- 
elements zur Rechtsprechung beziehentlich Staats= und 
Gemeindeverwaltung geschaffen hat.
	        
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