Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

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2)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  31.  August  1896,  durch  welchen  genehmigt
worden  ist,  daß  das  der  National-Hypotheken-Kreditgesellschaft,  eingetragene
  Genossenschaft  mit  unbeschränkter  Haftpflicht  zu  Stettin,  unter
dem  30.  Oktober  187  1  ertheilte  Allerhöchste  Privilegium  zur  Ausgabe
auf  den  Inhaber  lautender  Pfandbriefe  auch  bei  den  von  der  Generalversammlung
  beschlossenen  Abänderungen  des  neu  revidirten  Statuts  fortbestehen
  bleibt,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Stettin,
Jahrgang  1897  Nr.  32  der  Beilage  S.  6,  ausgegeben  am  13.  August
1897;

S

der  Allerhöchste  Erlaß  vom  24.  Februar  1897,  durch  welchen  genehmigt

worden  ist,  daß  bei  dem  vom  Staate  auszuführenden  Bau  einer  Verbindungsbahn

  zwischen  dem  Bahnhof  Harburg  der  Unterelbischen  Eisenbahn
  und  dem  Harburger  Citadellengelände  zur  Entziehung  und  zur
dauernden  Beschränkung  des  für  diese  Anlage  in  Anspruch  zu  nehmenden

Grundeigenthums  das  Enteignungsverfahren  in  Anwendung  gebracht  wird,

durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Lüneburg  Nr.  11  S.  87,

ausgegeben  am  19.  März  1897;

4)  die  Allerhöchste  Konzessionsurkunde  vom  12.  April  1897,  betreffend  den
Bau  und  Betrieb  einer  vollspurigen  Nebeneisenbahn  von  Liegnitz  über
Rawitsch  nach  Kobylin  mit  Abzweigungen  von  Görchen  nach  Gostkowo
und  Pakoslaw  durch  die  Liegnitz-Rawitscher  Eisenbahngesellschaft,  durch
die  Amtsblätter

der  Königl.  Regierung  zu  Breslau  Nr.  34  S.  409,  ausgegeben  am
21.  August  1897

der  Königl.  Regierung  zu  Liegnitz  Nr.  33  S.  223,  ausgegeben  am
14.  August  1897,

der  Königl.  Regierung  zu  Posen  Nr.  34  S.  349,  ausgegeben  am
24.  August  1897;

5)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  20.  Mai  1897,  durch  welchen  der  Stadtgemeinde
  Soest  das  Recht  verliehen  worden  ist,  das  zur  Ausführung
des  auf  der  rechten  Seite  des  Soestbaches  zu  verlegenden  Hauptsammelkanals
  der  städtischen  Kanalisation  erforderliche  Grundeigenthum  im  Wege
der  Enteignung  zu  erwerben  oder  mit  einer  dauernden  Beschränkung  zu
belasten,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Arnsberg  Nr.  33
S.  501,  ausgegeben  am  14.  August  1897;

6)  das  Allerhöchste  Privilegium  vom  7.  Juli  1897  wegen  Ausfertigung

auf  den  Inhaber  lautender  Kreisanleihescheine  des  Kreises  Apenrade  im

Betrage  von  540  000  Mark  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung

zu  Schleswig  Nr.  40  S.  357,  ausgegeben  am  14.  August  1897.

 

 

Redigirt  im  Bureau  des  Staatsmluisteriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsduuckerei.