Full text : Unser Preußen.

7.  Erhebung  Preußens  zu  einem  Verfassungsstaate  unter  Friedrich  Wilhelm  TV.  247

Das  Abgeordnetenhaus  besteht  aus  433  Mitgliedern:  die  vom  Volke  in
offener,  indirekter  Wahl  gewählt  werden.  Die  Legislaturperiode  währt  5  Jahre.
Jeder  Preuße,  welcher  das  25.  Lebensijahr  vollendet  hat  und  in  der  Gemeinde,  in
welcher  er  seinen  Wohnsitz  hat,  die  Befähigung  zu  den  Gemeindewahlen  besitzt,  ist
stimmberechtigter  Urwähler.  Wählbar  ist  jeder  mindestens  30  Jahre  alte  Preuße,  der
im  Vollbesitz  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  ist  und  mindestens  ein  Jahr  in  Preußen
gewohnt  hat.  (Aktives,  passives  Wahlrecht.)

Auf  je  250  Einwohner  ist  ein  Wahlmann  zu  wählen.  Die  Urwähler  eines
Wahlbezirks  werden  nach  der  Höhe  der  von  ihnen  zu  entrichtenden  direkten  Staatssteuer
  in  drei  Abteilungen  gebracht,  so  daß  auf  jede  Abteilung  ein  Drittel  der  Gesamtsumme
  der  Steuerbeträge  aller  Urwähler  entfällt.  Die  erste  Abteilung  besteht
aus  denjenigen  Urwählern,  welche  die  höchsten  Steuern  zahlen.  Die  Wahlmänner
des  ganzen  Bezirks  wählen  den  "
Abgeordneten.  Der  Landtag  wird
vom  Könige  regelmäßig  alljährlich
  und  außerdem,  so  ast  es  die
Umstände  erheischen,  einberufen.
Der  König  kann  den  Landtag
auch  vertagen  und  das  Abge—
ordnetenhaus  auflösen;  in  letzterem
  Falle  muß  eine  Neuwahl
stattfinden.  Beide  Häuser  des
Landtags  beraten  getrennt.  Die
Zustimmung  des  Landtags  ist
erforderlich  zu  jedem  Gessetze,
zur  Feststellung  des  jährlichen
Staatshaushalts,  zur  Aufnahme
von  Staatsanleihen,  zur  Einführung
  neuer  und  Erhöhung
bisher  schon  erhobener  Steuern,
zum  Abschluß  von  Verträgen,
welche  dem  Staate  neue  Lasten
auferlegen  oder  das  Staatsgebiet
  ändern.  Außerdem  steht
dem  Landtage  die  Aufsicht  über  „
alle  Zweige  der  Staatsverwal-  Prinz  Adalbert.
tung  zu.

Das  preußische  Volk  empfand  den  Tag  von  Olmütz  wie  ein  zweites
Jena.  Osterreich  aber  triumphierte  und  suchte  Preußen  noch  den  Einfluß  zu
entreißen,  welchen  es  als  Vormacht  des  Zollvereins  ausübte.  Da  die  unter
den  Zollvereinsstaaten  abgeschlossenen  Verträge  mit  dem  Jahre  1853  abliefen,
  bot  Osterreich  alles  auf,  um  selber  in  den  Zollverein  aufgenommen  zu
werden  und  dadurch  Preußens  Ubergewicht  unschädlich  zu  machen,  oder  mit
den  süddentschen  Staaten  einen  neuen  Zollverein  zu  schließen.  Aber  Preußen
blieb  fest,  zudem  waren  die  übrigen  deutschen  Staaten  durch  ihre  Lage  oder
ihre  wirtschaftlichen  Verhältnisse  auf  Preußen  angewiesen;  deshalb  erneuerten
sie  die  alten  Verträge  abermals  auf  zwölf  Jahre  (bis  Ende  1865),  auch
Hannover  und  Oldenburg  traten  jetzt  bei.  Zum  Schutze  des  Handels  übernahm
  Preußen  für  die  übrigen  Staaten  des  Zollvereins  die  Last  der  Seewehr,
  erwarb  Kriegsschiffe  und  kaufte  1853  von  Oldenburg  am  Jadebusen
ein  Stück  Landes  zur  Erbauung  eines  Kriegshafens,  der  1869  unter  dem
Namen  Wilhelmshaven  eröffnet  wurde.  Die  kleine  Flotte  vergrößerte
sich  unter  der  Leitung  des  Prinzen  Adalbert  allmählich  und  konnte