7. Erhebung Preußens zu einem Verfassungsstaate unter Friedrich Wilhelm TV. 247
Das Abgeordnetenhaus besteht aus 433 Mitgliedern: die vom Volke in
offener, indirekter Wahl gewählt werden. Die Legislaturperiode währt 5 Jahre.
Jeder Preuße, welcher das 25. Lebensijahr vollendet hat und in der Gemeinde, in
welcher er seinen Wohnsitz hat, die Befähigung zu den Gemeindewahlen besitzt, ist
stimmberechtigter Urwähler. Wählbar ist jeder mindestens 30 Jahre alte Preuße, der
im Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist und mindestens ein Jahr in Preußen
gewohnt hat. (Aktives, passives Wahlrecht.)
Auf je 250 Einwohner ist ein Wahlmann zu wählen. Die Urwähler eines
Wahlbezirks werden nach der Höhe der von ihnen zu entrichtenden direkten Staatssteuer
in drei Abteilungen gebracht, so daß auf jede Abteilung ein Drittel der Gesamtsumme
der Steuerbeträge aller Urwähler entfällt. Die erste Abteilung besteht
aus denjenigen Urwählern, welche die höchsten Steuern zahlen. Die Wahlmänner
des ganzen Bezirks wählen den "
Abgeordneten. Der Landtag wird
vom Könige regelmäßig alljährlich
und außerdem, so ast es die
Umstände erheischen, einberufen.
Der König kann den Landtag
auch vertagen und das Abge—
ordnetenhaus auflösen; in letzterem
Falle muß eine Neuwahl
stattfinden. Beide Häuser des
Landtags beraten getrennt. Die
Zustimmung des Landtags ist
erforderlich zu jedem Gessetze,
zur Feststellung des jährlichen
Staatshaushalts, zur Aufnahme
von Staatsanleihen, zur Einführung
neuer und Erhöhung
bisher schon erhobener Steuern,
zum Abschluß von Verträgen,
welche dem Staate neue Lasten
auferlegen oder das Staatsgebiet
ändern. Außerdem steht
dem Landtage die Aufsicht über „
alle Zweige der Staatsverwal- Prinz Adalbert.
tung zu.
Das preußische Volk empfand den Tag von Olmütz wie ein zweites
Jena. Osterreich aber triumphierte und suchte Preußen noch den Einfluß zu
entreißen, welchen es als Vormacht des Zollvereins ausübte. Da die unter
den Zollvereinsstaaten abgeschlossenen Verträge mit dem Jahre 1853 abliefen,
bot Osterreich alles auf, um selber in den Zollverein aufgenommen zu
werden und dadurch Preußens Ubergewicht unschädlich zu machen, oder mit
den süddentschen Staaten einen neuen Zollverein zu schließen. Aber Preußen
blieb fest, zudem waren die übrigen deutschen Staaten durch ihre Lage oder
ihre wirtschaftlichen Verhältnisse auf Preußen angewiesen; deshalb erneuerten
sie die alten Verträge abermals auf zwölf Jahre (bis Ende 1865), auch
Hannover und Oldenburg traten jetzt bei. Zum Schutze des Handels übernahm
Preußen für die übrigen Staaten des Zollvereins die Last der Seewehr,
erwarb Kriegsschiffe und kaufte 1853 von Oldenburg am Jadebusen
ein Stück Landes zur Erbauung eines Kriegshafens, der 1869 unter dem
Namen Wilhelmshaven eröffnet wurde. Die kleine Flotte vergrößerte
sich unter der Leitung des Prinzen Adalbert allmählich und konnte