Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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nach  Erlöschen  des  Mannsstamms  der  in  den  Besitz  des  Fideikommisses  gekommenen
Rudolph  von  Süßkind'schen  Familie  kein  männlicher  Abkömmling  des  Freiherrn
Max  von  Süßkind-Schwendi  mehr  am  Leben  wäre,  so  soll  das  Fideikommiß—
vermögen  auf  die  älteste  Tochter  des  letzten  Fideikommißinhabers  als  Allod  übergehen.

 

Das  im  Vorstehenden  beschriebene  Freiherrlich  Gottlob  von  Süßkind'sche  Familienfideikommiß
  wird  gemäß  §  29  der  VII.  Verfassungsbeilage  mit  Vorbehalt  der  Rechte  der
Pflichttheilsberechtigten  auf  den  Pflichttheil  hiemit  bestätigt  und  in  die  Fideikommißmatrikel
eingetragen.

Augsburg,  den  16.  Mai  1902.

figl.  Gberlandesgericht  Augsburg.
Der  k.  Oberlandesgerichts-Präsident:
von  Enderlein.

 

Nr.  12346.
Bekanntmachung,  die  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.
K.  Staatsministerium  des  Innern.

Der  Filzfabrik  Offingen,  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung,  wurde  die  Genehmigung
  zur  Ausgabe  40/iger,  innerhalb  30  Jahren  rückzahlbarer  Schuldverschreibungen
auf  den  Inhaber  zu  500  und  1000  ¾“,  im  Gesammtbetrage  von  300  000  —X,  an  Stelle
des  durch  Ministerial-Entschließung  vom  25.  Januar  1899  der  Aktiengesellschaft  Filzfabrik
Offingen,  nun  in  Liquidation,  zur  Emission  genehmigten  Inhaberanlehens  gleichen  Betrags
  ertheilt.

München,  den  24.  Mai  1902.

Dr.  Frhr.  v.  Feilitzsch.