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nach Erlöschen des Mannsstamms der in den Besitz des Fideikommisses gekommenen
Rudolph von Süßkind'schen Familie kein männlicher Abkömmling des Freiherrn
Max von Süßkind-Schwendi mehr am Leben wäre, so soll das Fideikommiß—
vermögen auf die älteste Tochter des letzten Fideikommißinhabers als Allod übergehen.
Das im Vorstehenden beschriebene Freiherrlich Gottlob von Süßkind'sche Familienfideikommiß
wird gemäß § 29 der VII. Verfassungsbeilage mit Vorbehalt der Rechte der
Pflichttheilsberechtigten auf den Pflichttheil hiemit bestätigt und in die Fideikommißmatrikel
eingetragen.
Augsburg, den 16. Mai 1902.
figl. Gberlandesgericht Augsburg.
Der k. Oberlandesgerichts-Präsident:
von Enderlein.
Nr. 12346.
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
K. Staatsministerium des Innern.
Der Filzfabrik Offingen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde die Genehmigung
zur Ausgabe 40/iger, innerhalb 30 Jahren rückzahlbarer Schuldverschreibungen
auf den Inhaber zu 500 und 1000 ¾“, im Gesammtbetrage von 300 000 —X, an Stelle
des durch Ministerial-Entschließung vom 25. Januar 1899 der Aktiengesellschaft Filzfabrik
Offingen, nun in Liquidation, zur Emission genehmigten Inhaberanlehens gleichen Betrags
ertheilt.
München, den 24. Mai 1902.
Dr. Frhr. v. Feilitzsch.