Volltext : Nachrichtendienst, Presse und Volksstimmung im Weltkrieg.

182  Die  Presse.

 

 

 

Voraussetzung  war,  daß  ein  klarer  Wille  bei  einer  zu  seiner  Durchführung
  ausreichenden  starken  Regierung  vorhanden  war.  Solange  beides
fehlte,  lastete  die  ganze  Aufgabe  auf  der  militärischen  Organisation,  die
sich  damit  abzufinden  hatte,  so  gut  sie  konnte.  Bei  aller  Kritik,  die  gegen
die  Zensur  erhoben  worden  ist,  habe  ich  niemals  positive  Vorschläge  zu
hören  bekommen,  wie  sie  bei  den  nun  einmal  bestehenden  Verhältnissen  ihr
schweres  Amt  hätte  besser  oder  richtiger  führen  sollen.

Über  die  Notwendigkeit  und  die  Berechtigung  rücksichtsloser  Durchführung
  einer  militärischen  Zensur  bestand  nirgends  ein  Zweifel.  Auf  Grund
meiner  Erfahrungen  bin  ich  der  Ansicht  geworden,  daß  in  Zeiten,  wo  das
Vaterland  in  Gefahr  ist,  auch  eine  politische  Zensur  unabweisbar  ist.  Denn
letzten  Endes  ist  die  Regierung  und  nicht  die  Presse  für  den  Ausgang  verantwortlich.
  Die  Presse  ist  zwar  geneigt,  eine  Verantwortlichkeit  zu  beanspruchen,
  um  sich  Freiheit  zu  sichern.  Nachträglich  wird  sie  aber  jede  Verantwortung
  ablehnen.  Eine  greifbare  Verantwortlichkeit  gibt  es  bei  ihr
um  so  weniger,  als  mit  einem  verlorenen  Krieg  sich  meist  die  Machtverhältnisse
  der  öffentlichen  Meinung  verschieben.  Auch  jetzt  erleben  wir  es,  daß
die  für  den  Verlust  des  Krieges  an  ihrem  Teil  schuldige  Presse  nicht  klar
als  verantwortlich  dasteht.  Nur  beim  Vorhandensein  einer  politischen
Zensur  sind  die  Wege  der  Politik  zu  erkennen.  Voraussetzung  sind  feste
politische  Ziele.  Dann  aber  trägt  eine  politische  Zensur  zur  bestimmten
Formulierung  dieser  Ziele  und  zu  ihrer  Erreichung  bei.

Wenn  die  O.  H.  L.  im  Kriege  einen  abweichenden  Standpunkt  vertreten
  hat  und  nicht  gewillt  war,  der  Übernahme  einer  politischen  Zenfur
durch  die  bestehenden  Einrichtungen  Vorschub  zu  leisten,  so  hatte  dies  darin
seinen  Grund,  daß  eine  politische  Zenfur  nur  dann  von  den  militärischen  Inhabern
  der  vollziehenden  Gewalt  durchgeführt  werden  kann,  wenn  sie  für
diese  Aufgabe  vorbereitet  und  ausgestattet  sind.  Zwar  lag  die  Zensur  fast
durchweg  in  der  Hand  von  Personen,  die  anderen  Berufen  als  dem  militärischen
  angehörten.  Damit  war  aber  noch  lange  nicht  politisches  Verständnis
und  vor  allem  nicht  politische  Leitung  gesichert.  Der  Aufbau  einer  politischen
Zensur  muß  gleichfalls  in  die  Mobilmachungsvorarbeiten  zurückreichen.
Wurde  sie  angesichts  der  Haltung  der  Presse  im  Kriege  für  notwendig  erachtet,
  dann  mußte  ihre  Herbeiführung  der  politischen  Leitung  überlassen
bleiben  und  die  Forderung  erhoben  werden,  die  in  der  bei  Darstellung
des  Pressedienstes  erwähnten  Weisung  an  den  Chef  des  Kriegspresseamts
ausgesprochen  war,  daß  sie  von  der  militärischen  Zensur  reinlich  geschieden
blieb.  Mit  einer  Übertragung  an  Zivilbehörden  allein  war  die  Aufgabe
nicht  gelöst.  Dies  hätte  die  Unklarheit  der  Verhältnisse  nur  vermehrt  und
den  Parteien  in  der  Presse  noch  größeren  Einfluß  verschafft.  Eine  politische
Oberzensurstelle  hätte  neben  die  militärische  und  politische  Bearbeiter  mit
selbständiger  Verantwortlichkeit  hätten  zu  den  Zensurstellen  der  Militär-