Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

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II  Die  ermäßigte  Taxe  findet  auch  Anwendung  auf  solche  Drucksachen,  die  durch
verschiedene  nach  einander  angewendete  Vervielfältigungsverfahren  (I),  z.  B.  theils  durch
Buchdruck,  theils  durch  Hektographie,  hergestellt  sind.

III  Von  der  Beförderung  gegen  die  ermäßigte  Tarxe  sind  ausgeschlossen  die  mittelst
des  Durchdrucks,  der  Kopirpresse  und  der  Schreibmaschine  hergestellten  Schriftstücke.

IV  Die  Sendungen  können  entweder  unter  der  Aufschrift  bestimmter  Empfänger
oder  als  außergewöhnliche  Beilagen  der  Zeitungen  und  Zeitschriften,  deren  Vertrieb  die
Post  besorgt,  eingeliefert  werden.

a)  Drucksachen  unter  der  Aufschrift  bestimmter  Empfänger.

V  Die  Sendungen  müssen  offen,  und  zwar  entweder  unter  Streif-  oder  Kreuzband
oder  umschnürt  oder  in  einem  offenen  Umschlag  oder  aber  in  einfacher  Weise  zusammengefaltet
  eingeliefert  werden,  sodaß  ihr  Inhalt  leicht  geprüft  werden  kann.  Unter  Band  2c.
können  auch  Bücher,  gleichviel  ob  gebunden  oder  geheftet,  versendet  werden.

VI  Drucksachen  in  Rollenform  dürfen  75  Centimeter  in  der  Länge  und  10  Centimeter
im  Durchmesser  nicht  überschreiten.

VII  Drucksachen  sind  auch  in  Form  offener  Karten  zulässig;  solche  Karten  dürfen  die
Größe  der  Formulare  zu  Postpacketadressen  nicht  wesentlich  überschreiten  und  nicht  die
Bezeichnung  „Postkarte“  tragen.  Gedruckte  2c.  Karten  mit  dieser  Bezeichnung  unterliegen
den  Vorschriften  im  §.  8.

VIII  Die  Sendung  kann  eine  innere,  mit  der  äußeren  übereinstimmende  Aufschrift
enthalten.

IX  Mehrere  unter  einer  Umhüllung  vereinigte  Drucksachen  dürfen  nicht  mit  verschiedenen
  Adressen  versehen  sein.  Wegen  der  Vereinigung  von  Drucksachen  mit  Geschäftspapieren
  und  Waarenproben  siehe  §.  12.

X  Es  ist  zulässig:

1.  auf  gedruckten  Visitenkarten  die  Adresse  des  Absenders,  seinen  Titel  sowie  mit.
höchstens  5  Worten  oder  mit  den  üblichen  Anfangsbuchstaben  gute  Wünsche,
Glückwünsche,  Danksagungen,  Beileidsbezeigungen  oder  andere  Höflichkeitsformeln
handschriftlich  hinzuzufügen;

2.  auf  den  Drucksachen  selbst  den  Tag  der  Absendung,  die  Unterschrift  oder  Firma