Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

  
Viertes Buch 
Das bayrische Ministerium 
1867 bis 1870 
  
  
  
Aufzeichnung vom 4. Januar 1867. 
Resultate der Diskussion im heutigen Ministerrate. 
Dd ich die Gründe entwickelt hatte, welche mich zu dem Antrage 
veranlaßten, den Gesetzentwurf ) jetzt noch nicht zu beraten, sondern 
ihn erst den Regierungen von Württemberg, Hessen und Baden mit dem Er- 
suchen mitzuteilen, sich darüber auszusprechen, ob sie geneigt wären, ge- 
meinschaftliche Konferenzen der Minister des Aeußern und des Kriegs zu 
veranstalten, welche über die Frage, ob eine gemeinschaftliche, gleichartige 
Heeresreorganisation in den genannten Staaten eingeführt werden solle, 
zu beraten hätten, wurde mir vom Kriegsminister entgegengehalten, daß 
er wünschen müsse, sobald als möglich mit der Beratung des vorliegenden 
Gesetzentwurfs zu Ende zu kommen. Dies könne aber während des gegen- 
wärtigen Landtags nicht geschehen, wenn nicht sofort zur Beratung im 
Ministerrat, im Staatsrat und in den Kammern geschritten würde. Er 
müsse 1868 fertig sein und, wenn er nicht im Frühjahr anfange, werde 
er bis dahin nicht fertig. Schlör sagte, es werde wohl nichts dabei heraus- 
kommen, die Württemberger hätten eine andre Idee. Indessen gebe er zu, 
daß man den Versuch wagen könne. Die Herren vereinigten sich schließlich 
zu der Ansicht, daß man die Beratung des Gesetzentwurfs im Minister- 
rat anfangen solle. Ich könnte unterdessen die nötigen Anfragen an die 
betreffenden Regierungen stellen lassen. 
Die Verhandlungen mit den süddeutschen Regierungen wurden durch 
eine Depesche an die bayrischen Gesandtschaften vom 9. Januar eingeleitet 
und führten zu einer Uebereinkunft mit Württemberg vom 18. Februar, 
nach welcher der Freiherr von Varnbüler die vier Südstaaten zum 
3. Februar zu Konferenzen in Stuttgart einladen sollte. Eine „Punktation“ 
stellte die Gegenstände fest, bezüglich deren gemeinsames Vorgehen zu 
erstreben sei, und durch ein „geheimes Uebereinkommen“ einigten sich 
Bayern und Württemberg dahin, sich bei den Konferenzen durch 
etwaigen Widerspruch Badens und Hessens nicht aufhalten zu lassen, 
sondern die Einrichtungen, über welche Einstimmigkeit nicht zu erzielen 
  
1) Ueber die Heeresreorganisation.
	        
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