Viertes Buch
Das bayrische Ministerium
1867 bis 1870
Aufzeichnung vom 4. Januar 1867.
Resultate der Diskussion im heutigen Ministerrate.
Dd ich die Gründe entwickelt hatte, welche mich zu dem Antrage
veranlaßten, den Gesetzentwurf ) jetzt noch nicht zu beraten, sondern
ihn erst den Regierungen von Württemberg, Hessen und Baden mit dem Er-
suchen mitzuteilen, sich darüber auszusprechen, ob sie geneigt wären, ge-
meinschaftliche Konferenzen der Minister des Aeußern und des Kriegs zu
veranstalten, welche über die Frage, ob eine gemeinschaftliche, gleichartige
Heeresreorganisation in den genannten Staaten eingeführt werden solle,
zu beraten hätten, wurde mir vom Kriegsminister entgegengehalten, daß
er wünschen müsse, sobald als möglich mit der Beratung des vorliegenden
Gesetzentwurfs zu Ende zu kommen. Dies könne aber während des gegen-
wärtigen Landtags nicht geschehen, wenn nicht sofort zur Beratung im
Ministerrat, im Staatsrat und in den Kammern geschritten würde. Er
müsse 1868 fertig sein und, wenn er nicht im Frühjahr anfange, werde
er bis dahin nicht fertig. Schlör sagte, es werde wohl nichts dabei heraus-
kommen, die Württemberger hätten eine andre Idee. Indessen gebe er zu,
daß man den Versuch wagen könne. Die Herren vereinigten sich schließlich
zu der Ansicht, daß man die Beratung des Gesetzentwurfs im Minister-
rat anfangen solle. Ich könnte unterdessen die nötigen Anfragen an die
betreffenden Regierungen stellen lassen.
Die Verhandlungen mit den süddeutschen Regierungen wurden durch
eine Depesche an die bayrischen Gesandtschaften vom 9. Januar eingeleitet
und führten zu einer Uebereinkunft mit Württemberg vom 18. Februar,
nach welcher der Freiherr von Varnbüler die vier Südstaaten zum
3. Februar zu Konferenzen in Stuttgart einladen sollte. Eine „Punktation“
stellte die Gegenstände fest, bezüglich deren gemeinsames Vorgehen zu
erstreben sei, und durch ein „geheimes Uebereinkommen“ einigten sich
Bayern und Württemberg dahin, sich bei den Konferenzen durch
etwaigen Widerspruch Badens und Hessens nicht aufhalten zu lassen,
sondern die Einrichtungen, über welche Einstimmigkeit nicht zu erzielen
1) Ueber die Heeresreorganisation.