Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

216 Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 
erscheint es um so mehr unverschieblich, mit den südwestdeutschen Staaten 
über gleichartige Behandlung der Frage ins Benehmen zu treten. 
Als den bezüglich dieses Einigungswerkes zu betretenden Weg glaubt 
nun der treugehorsamst Unterzeichnete Eurer Königlichen Majestät ganz 
ausschließend denjenigen vorschlagen zu sollen, welcher mit den geltenden 
Staatsverträgen übereinstimmt, also korrekt ist und den Frieden nicht 
gefährdet, welcher Anknüpfungspunkte sucht in der jüngsten Vergangenheit, 
also vernünftig konservativ ist und welcher mehr als jeder andre die 
Stellung Bayerns und die Rechte Eurer Königlichen Majestät zu wahren 
geeignet ist. 
Die Basis bildet der Friede von Prag vom 23. August 1866, welcher 
im Artikel IV feststellt: 
1. daß Deutschland ohne Beteiligung und mit Ausschluß Oesterreichs 
neu zu konstituieren sei, 
2. daß den südwestdeutschen Staaten freistehe, eine nationale Verbindung 
mit dem deutschen Norden zu vereinbaren, daß jedoch 
3. den südwestdeutschen Staaten im Gegensatz zu den Staaten des 
Norddeutschen Bundes eine internationale unabhängige Existenz zu wahren sei. 
Dieses letztere Erfordernis ist gewahrt durch Abschluß eines Staaten- 
bundes, während ein Bundesstaat, der sich von ersterem insbesondere durch 
ein Organ für gemeinsame Gesetzgebung (Bundesparlament) unterscheidet, 
die gezogene Grenze überschreiten würde. 
Die jüngste Vergangenheit, an welche anzuknüpfen wäre, ist der 
Deutsche Bund, aus dem Oesterreich ausgeschieden, der aber, wenn auch 
formell aufgehoben, doch bezüglich der tatsächlichen Verbindung der deutschen 
Staaten untereinander nicht als vollständig gelöst erachtet werden kann. 
Die Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 würde also eine geeignete 
Grundlage bieten. 
Eine Rekonstituierung des Deutschen Bundes mit Ausschluß der öster- 
reichischen Staaten unter Zugrundelegung der Bundesakte und mit nur 
denjenigen Modifikationen derselben, welche durch die eingetretenen Aenderungen 
von selbst geboten sind, dies ist die Basis, auf welcher nach der Ueberzeugung 
des treugehorsamst Unterzeichneten Einigung der südwestdeutschen Staaten 
zu erzielen und mit dem Norddeut schen Bund zu unterhandeln wäre. 
Es würde hierdurch unter dem Namen „Deutscher Bund“ ein Staaten- 
bund geschaffen, der allerdings den Uebergang zu engerer bundesstaatlicher 
Vereinigung bilden, zurzeit jedoch als ein Verfassungsbündnis im recht- 
lichen Sinne des Wortes nicht aufgefaßt werden könnte. 
Mitglieder dieses Staatenbundes wären 
der Norddeutsche Bund, 
Bayern,
	        
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