216 Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870)
erscheint es um so mehr unverschieblich, mit den südwestdeutschen Staaten
über gleichartige Behandlung der Frage ins Benehmen zu treten.
Als den bezüglich dieses Einigungswerkes zu betretenden Weg glaubt
nun der treugehorsamst Unterzeichnete Eurer Königlichen Majestät ganz
ausschließend denjenigen vorschlagen zu sollen, welcher mit den geltenden
Staatsverträgen übereinstimmt, also korrekt ist und den Frieden nicht
gefährdet, welcher Anknüpfungspunkte sucht in der jüngsten Vergangenheit,
also vernünftig konservativ ist und welcher mehr als jeder andre die
Stellung Bayerns und die Rechte Eurer Königlichen Majestät zu wahren
geeignet ist.
Die Basis bildet der Friede von Prag vom 23. August 1866, welcher
im Artikel IV feststellt:
1. daß Deutschland ohne Beteiligung und mit Ausschluß Oesterreichs
neu zu konstituieren sei,
2. daß den südwestdeutschen Staaten freistehe, eine nationale Verbindung
mit dem deutschen Norden zu vereinbaren, daß jedoch
3. den südwestdeutschen Staaten im Gegensatz zu den Staaten des
Norddeutschen Bundes eine internationale unabhängige Existenz zu wahren sei.
Dieses letztere Erfordernis ist gewahrt durch Abschluß eines Staaten-
bundes, während ein Bundesstaat, der sich von ersterem insbesondere durch
ein Organ für gemeinsame Gesetzgebung (Bundesparlament) unterscheidet,
die gezogene Grenze überschreiten würde.
Die jüngste Vergangenheit, an welche anzuknüpfen wäre, ist der
Deutsche Bund, aus dem Oesterreich ausgeschieden, der aber, wenn auch
formell aufgehoben, doch bezüglich der tatsächlichen Verbindung der deutschen
Staaten untereinander nicht als vollständig gelöst erachtet werden kann.
Die Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 würde also eine geeignete
Grundlage bieten.
Eine Rekonstituierung des Deutschen Bundes mit Ausschluß der öster-
reichischen Staaten unter Zugrundelegung der Bundesakte und mit nur
denjenigen Modifikationen derselben, welche durch die eingetretenen Aenderungen
von selbst geboten sind, dies ist die Basis, auf welcher nach der Ueberzeugung
des treugehorsamst Unterzeichneten Einigung der südwestdeutschen Staaten
zu erzielen und mit dem Norddeut schen Bund zu unterhandeln wäre.
Es würde hierdurch unter dem Namen „Deutscher Bund“ ein Staaten-
bund geschaffen, der allerdings den Uebergang zu engerer bundesstaatlicher
Vereinigung bilden, zurzeit jedoch als ein Verfassungsbündnis im recht-
lichen Sinne des Wortes nicht aufgefaßt werden könnte.
Mitglieder dieses Staatenbundes wären
der Norddeutsche Bund,
Bayern,