Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 217 
Württemberg, 
Baden und 
das südliche Hessen. 
Das Präsidium hätte Preußen als Vormacht des Norddeutschen Bundes. 
Auf günstige Verteilung des Stimmenverhältnisses wäre möglichst 
Bedacht zu nehmen. 
Für die Regelung der Militärverhältnisse wären der Separatvertrag 
vom 22. August 1866 und die Stuttgarter Beschlüsse maßgebend. 
Artikel 19 der Bundesakte wäre in einer die Existenz des Zollvereins 
sichernden Weise zu modifizieren. 
Der Schwerpunkt der Gesetzgebung hätte in den Kammern der Einzel- 
staaten und für den Norddeutschen Bund in dessen Bundesrat und Par- 
lament zu beruhen. 
Eintritt süddeutscher Abgeordneter in dieses Parlament wäre ab- 
zulehnen. 
In allem übrigen würde die Selbständigkeit der Einzelstaaten un- 
berührt bleiben. 
So gewiß sich auf diesem Wege eine Einigung Deutschlands anbahnen 
läßt, die gegebenen Falles auch den deutschen Provinzen Oesterreichs die 
Möglichkeit späteren Eintrittes offen läßt, so gewiß wird auf die Dauer 
eine solche Form den berechtigten Wünschen der deutschen Nation bezüglich 
ihres Anteiles an der gemeinsamen Gesetzgebung und der kräftigen Wahrung 
der deutschen Interessen nach Außen nicht genügen. 
Das Mittel, bei dem naturgemäßen und unaufshaltsamen Fortschreiten 
dieses deutschen Einigungswerkes europäische Verwicklungen zu vermeiden 
und die Integrität der Einzelstaaten und namentlich Bayerns zu wahren, 
findet der treugehorsamst Unterzeichnete in Anbahnung einer Allianz dieses 
Deutschen Bundes mit Oesterreich, welche beiden die Möglichkeit fried- 
licher Rekonstituierung und Entwicklung sichern würde. 
Ganz analog dem Artikel 71 des Entwurfes der Verfassung des Nord- 
deutschen Bundes wäre daher in der neuen Akte des Deutschen Bundes 
festzustellen, daß eine Allianz dieses Bundes mit Oesterreich sofort an- 
zubahnen sei. 
Der treugehorsamst Unterzeichnete war bisher nur imstande, mit 
der äußersten Vorsicht indirekte Erkundigungen über Aufnahme dieses 
seines Gedankens einzuziehen. Jedoch schon diese Erkundigungen haben 
Aussicht dafür gegeben, daß eine solche Anregung weder in Wien noch in 
Berlin ungünstige Aufnahme finden werde. 
In Karlsruhe scheint man bereit, auf den Plan einzugehen, auch an 
Einwilligung der württembergischen Regierung zweifelt der treugehorsamst 
Unterzeichnete nicht.
	        
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