Object: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

866 
4) Das erledigte Präceptorat Murrhardt, mit der Verpflichtung in der ge- 
wöhnlichen Zahl von wöchentlichen Stunden den Unterricht in den für die lateinischen 
Schüler eingeführten Lehrfächern zu ertheiken, gewährt neben dem Genuß einer freien 
Wohnung und ohne Einrechnung der Belohnung för Privatstunden, ein nach den 
neuesten Normal-Preisen zu 571 fl. berechnetes Einkommen, in welchem 3##6 fl. Natu- 
ralien, vorzüglich Holz, begriffen sind. Die Bewerber um diese Stelle haben innerhalb 
drei Wochen ihre Eingaben an den K. Studienrath einzusenden. 
5) Das erledigte erste Präceptorat Crailsheim, mit welchem neben der Haupt- 
Verbindlichkeit 1½—i4jährige Schüler in den gewöhnlichen Lehrfächern zu unterrichten, 
auch die Verpflichtung, die Geistlichen bei ihren kirchlichen Geschäfren in Nothfällen 
zu unterstüben, verbunden ist, gewährt neben dem Genusse einer freien Wohnung ein 
mit Einschluß der zufälligen Einkünfte nach den durch das neueste Sportel-Geses be- 
stimmten Normal-Preisen zu 646 fl. berechnetes Einkommen, welches 509ß fl. in Geld, 
93 fl. in Naturalien, und Gütergenuß im Betrag von 25 fl. in sich begreist. Die Be- 
werber um diese Stelle haben ihre Eingaben innerhalb drei Wochen bei dem K. Stu- 
dienrath einzureichen. 
6) Da der Oberamts-Gerichts-Abtuar Prielmaper in Tettnang auf sein Ansit= 
chen entlassen worden ist, so werden die Bewerber um das hierdurch in Erledigung 
gekommene Gerichts-Aktuariat aufgefordert, sich innerhalb drei Wochen bei dem K. 
Gerichtshofe in Ulm zu melden. . 
7)Am26.v.M.istdcrlejcctantdesKricgsministers,HauptmannzweiterClasso 
v.Baldinger,gcstorbeu. . 
Berichtigung. 
In der Instruktion zum Rekrutirungs-Gesetze &. 37, Linie 7 (Reg. Blut S. 629) ist ansian: 
Ziehungs-Liste — zu lesen: „Nekrutirungs-Liste“.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.