Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

234 Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 
VIII. 
Bayern übernimmt es, den Anschluß Badens und Hessens zu dieser 
Punktation womöglich zu vermitteln und bietet Württemberg in dieser 
Beziehung seine guten Dienste an. 
Durch Schreiben des bayrischen Staatsministeriums vom 6. Mai 
wurden Baden und Hessen zum Beitritt zu dieser Vereinbarung aufgefordert. 
Gleichzeitig erfolgte eine vertrauliche Mitteilung des Projekts an die 
österreichische Regierung. 
Die bayrisch-württembergische Vereinbarung wurde von dem badischen 
Ministerium eingehend geprüft. Der Minister des Auswärtigen von Frey- 
dorf machte dazu folgende Bemerkungen: 
1. Aus Nr. I, II und IV8 ist alles zu entfernen, was dem Eintritt 
süddeutscher Staaten in den Norddeutschen Bund widerspricht. 
2. Nr. V ist so zu fassen, daß weitere Vereinbarungen süddeutscher 
Staaten mit Preußen oder dem Norddeutschen Bunde in militärischen An- 
gelegenheiten nicht ausgeschlossen sind. (Baden trat damals mit Preußen 
in Verhandlungen über eine Militärkonvention.) 
3. Nr. IV5 ist „rein unmöglich“, wenn der Bund in absehbarer Zeit 
zustande kommen soll. 
4. Nr. IV3 und 6 sind ebenso unmöglich, daher ist eine Gesetzgebung 
durch die Vermehrung des Norddeutschen Reichstags durch eine Anzahl 
süddeutscher Abgeordneter erforderlich. 
Graf Bismarck, dem diese Verbesserungsvorschläge mit dem bayrisch- 
württembergischen Uebereinkommen mitgeteilt waren, bemerkte darüber dem 
badischen Gesandten von Türkheim in Berlin am 14. Mai 1867: er werde 
einem Bunde nach Maßgabe des Protokolls vom 6. Mai nicht zustimmen, 
wolle dies aber nicht so bestimmt öffentlich aussprechen. Ueber die von 
Baden vorgeschlagenen Modifikationen behielt er sich die Erklärung vor, bis 
Bayern und Württemberg ihnen zugestimmt hätten. Für jetzt wollte er nur so 
viel mit Bestimmtheit sagen, daß Preußen fürs erste einen weiteren Bund 
mit dem Süden wünsche und denselben namentlich als die Grundlage für 
die Erneuerung des Zollvereins betrachte, daß aber für Bund wie für 
Zollverein eine Form einfacher Beschlußfassung über gemeinsame, nicht 
immer lange vorauszusehende Angelegenheiten gefunden werden müsse. 
Ohne diese unerläßliche Voraussetzung würde er lieber auf Bund und 
Zollverein mit dem Süden oder mit den Staaten, die grundsätzlich wider- 
streben, verzichten. Baden sollte nach dem Wunsche des Grafen Bismarck 
in diesem Sinne die Verhandlungen fortsetzen. Im gleichen Sinne schrieb 
Bismarck an den preußischen Gesandten in Karlsruhe am 17. Mai: „Die 
Basis der Ministerialerklärung vom 6. Mai ist für uns unannehmbar. Die
	        
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