234 Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870)
VIII.
Bayern übernimmt es, den Anschluß Badens und Hessens zu dieser
Punktation womöglich zu vermitteln und bietet Württemberg in dieser
Beziehung seine guten Dienste an.
Durch Schreiben des bayrischen Staatsministeriums vom 6. Mai
wurden Baden und Hessen zum Beitritt zu dieser Vereinbarung aufgefordert.
Gleichzeitig erfolgte eine vertrauliche Mitteilung des Projekts an die
österreichische Regierung.
Die bayrisch-württembergische Vereinbarung wurde von dem badischen
Ministerium eingehend geprüft. Der Minister des Auswärtigen von Frey-
dorf machte dazu folgende Bemerkungen:
1. Aus Nr. I, II und IV8 ist alles zu entfernen, was dem Eintritt
süddeutscher Staaten in den Norddeutschen Bund widerspricht.
2. Nr. V ist so zu fassen, daß weitere Vereinbarungen süddeutscher
Staaten mit Preußen oder dem Norddeutschen Bunde in militärischen An-
gelegenheiten nicht ausgeschlossen sind. (Baden trat damals mit Preußen
in Verhandlungen über eine Militärkonvention.)
3. Nr. IV5 ist „rein unmöglich“, wenn der Bund in absehbarer Zeit
zustande kommen soll.
4. Nr. IV3 und 6 sind ebenso unmöglich, daher ist eine Gesetzgebung
durch die Vermehrung des Norddeutschen Reichstags durch eine Anzahl
süddeutscher Abgeordneter erforderlich.
Graf Bismarck, dem diese Verbesserungsvorschläge mit dem bayrisch-
württembergischen Uebereinkommen mitgeteilt waren, bemerkte darüber dem
badischen Gesandten von Türkheim in Berlin am 14. Mai 1867: er werde
einem Bunde nach Maßgabe des Protokolls vom 6. Mai nicht zustimmen,
wolle dies aber nicht so bestimmt öffentlich aussprechen. Ueber die von
Baden vorgeschlagenen Modifikationen behielt er sich die Erklärung vor, bis
Bayern und Württemberg ihnen zugestimmt hätten. Für jetzt wollte er nur so
viel mit Bestimmtheit sagen, daß Preußen fürs erste einen weiteren Bund
mit dem Süden wünsche und denselben namentlich als die Grundlage für
die Erneuerung des Zollvereins betrachte, daß aber für Bund wie für
Zollverein eine Form einfacher Beschlußfassung über gemeinsame, nicht
immer lange vorauszusehende Angelegenheiten gefunden werden müsse.
Ohne diese unerläßliche Voraussetzung würde er lieber auf Bund und
Zollverein mit dem Süden oder mit den Staaten, die grundsätzlich wider-
streben, verzichten. Baden sollte nach dem Wunsche des Grafen Bismarck
in diesem Sinne die Verhandlungen fortsetzen. Im gleichen Sinne schrieb
Bismarck an den preußischen Gesandten in Karlsruhe am 17. Mai: „Die
Basis der Ministerialerklärung vom 6. Mai ist für uns unannehmbar. Die