Das bayrische Ministerium (I867 bis 1870) 249
München, 21. Juli 1867.
Der Unterzeichnete hat die schätzbare Note Seiner Exzellenz vom
11. d. M. empfangen und beehrt sich, dafür seinen verbindlichsten Dank
auszusprechen.
Er bedauert jedoch, mit der hiernach in Aussicht stehenden Maßregel
sein Einverständnis nicht erklären zu können. Die vollständige Reorganisation
der Gendarmerie ist eine absolute Notwendigkeit, wenn das in Angriff
genommene Werk innerer Reformen in allen Richtungen mit Erfolg aus-
geführt werden soll; sie ist deshalb ein Postulat der Politik im allgemeinen,
und eben deshalb glaubt der Unterzeichnete auch, indem er die Feststellung
der Detailbestimmungen und die Gestaltung der Einrichtung an sich als
selbstverständlich lediglich zum Ressort des Königlichen Staatsministeriums
des Innern gehörig unberührt läßt, bei der Entscheidung über das Grund-
prinzip, welches bei der Reform zu befolgen sein wird, wesentlich beteiligt
zu sein und erlaubt sich deshalb, auf die Frage näher einzugehen.
Die schätzbare Note von 11. d. M. läßt im Eingang ersehen, daß auch
Seine Exzellenz der Staatsminister des Innern Freiherr von Pechmann
die Umgestaltung der Gendarmerie in ein Zivilinstitut als das wahrhaft
Richtige ansehen. Der Unterzeichnete teilt nicht nur diese Ansicht, sondern
er ist vollständig überzeugt, daß die Regierung mit einer andern Maß-
regel gar nicht in die bevorstehende Budgetberatung eintreten kann, daß jeder
Versuch, die Gendarmerie als einen Teil des Militärstands zu erhalten,
die ganze Reform nutzlos machen und überdies ein völlig aussichtsloser
sein würde, welcher der Regierung eine eklatante Niederlage in der
Kammer wie in der öffentlichen Meinung bereiten müßte. Daß der Be-
seitigung dieses Militärverbands, insbesondere aber der Abschaffung der
militärischen Offiziere große Schwierigkeiten entgegengestellt werden würden,
hat sich der Unterzeichnete nie verhehlt, allein gerade dieser letztere Punkt
ist es, bei dem die Reform des Instituts vor allem anfangen muß; denn
er ist es zumeist, welcher verhindert, daß die Gendarmerie den berechtigten
Anforderungen entspricht. Es ist eine so große Anomalie, die zum Polizei-
dienste und zur Ausführung der Befehle der Verwaltungsbehörden be-
stimmten Organe unter das Kommando von Vorgesetzten zu stellen, welche
der Sache völlig fremd sind, vom Polizeiwesen gar keine Kenntnis haben,
nicht die mindeste Erfahrung im Sicherheitsdienste besitzen und den Ver-
waltungsbehörden nicht subordiniert sind, daß nur die gewichtigsten Gründe
eine solche in sich selbst widersprechende Einrichtung motivieren könnten.
Diese Gründe kann nun der Unterzeichnete nirgends auffinden.
Weshalb das Hinwegfallen des sehr teuren Apparats eines Gendarmerie-
kerpskommandos und einer Anzahl von Stabsoffizieren die Kosten der
Gendarmerie vermehren soll, ist nicht wohl abzusehen. Aber selbst wenn