Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

Das bayrische Ministerium (I867 bis 1870) 249 
München, 21. Juli 1867. 
Der Unterzeichnete hat die schätzbare Note Seiner Exzellenz vom 
11. d. M. empfangen und beehrt sich, dafür seinen verbindlichsten Dank 
auszusprechen. 
Er bedauert jedoch, mit der hiernach in Aussicht stehenden Maßregel 
sein Einverständnis nicht erklären zu können. Die vollständige Reorganisation 
der Gendarmerie ist eine absolute Notwendigkeit, wenn das in Angriff 
genommene Werk innerer Reformen in allen Richtungen mit Erfolg aus- 
geführt werden soll; sie ist deshalb ein Postulat der Politik im allgemeinen, 
und eben deshalb glaubt der Unterzeichnete auch, indem er die Feststellung 
der Detailbestimmungen und die Gestaltung der Einrichtung an sich als 
selbstverständlich lediglich zum Ressort des Königlichen Staatsministeriums 
des Innern gehörig unberührt läßt, bei der Entscheidung über das Grund- 
prinzip, welches bei der Reform zu befolgen sein wird, wesentlich beteiligt 
zu sein und erlaubt sich deshalb, auf die Frage näher einzugehen. 
Die schätzbare Note von 11. d. M. läßt im Eingang ersehen, daß auch 
Seine Exzellenz der Staatsminister des Innern Freiherr von Pechmann 
die Umgestaltung der Gendarmerie in ein Zivilinstitut als das wahrhaft 
Richtige ansehen. Der Unterzeichnete teilt nicht nur diese Ansicht, sondern 
er ist vollständig überzeugt, daß die Regierung mit einer andern Maß- 
regel gar nicht in die bevorstehende Budgetberatung eintreten kann, daß jeder 
Versuch, die Gendarmerie als einen Teil des Militärstands zu erhalten, 
die ganze Reform nutzlos machen und überdies ein völlig aussichtsloser 
sein würde, welcher der Regierung eine eklatante Niederlage in der 
Kammer wie in der öffentlichen Meinung bereiten müßte. Daß der Be- 
seitigung dieses Militärverbands, insbesondere aber der Abschaffung der 
militärischen Offiziere große Schwierigkeiten entgegengestellt werden würden, 
hat sich der Unterzeichnete nie verhehlt, allein gerade dieser letztere Punkt 
ist es, bei dem die Reform des Instituts vor allem anfangen muß; denn 
er ist es zumeist, welcher verhindert, daß die Gendarmerie den berechtigten 
Anforderungen entspricht. Es ist eine so große Anomalie, die zum Polizei- 
dienste und zur Ausführung der Befehle der Verwaltungsbehörden be- 
stimmten Organe unter das Kommando von Vorgesetzten zu stellen, welche 
der Sache völlig fremd sind, vom Polizeiwesen gar keine Kenntnis haben, 
nicht die mindeste Erfahrung im Sicherheitsdienste besitzen und den Ver- 
waltungsbehörden nicht subordiniert sind, daß nur die gewichtigsten Gründe 
eine solche in sich selbst widersprechende Einrichtung motivieren könnten. 
Diese Gründe kann nun der Unterzeichnete nirgends auffinden. 
Weshalb das Hinwegfallen des sehr teuren Apparats eines Gendarmerie- 
kerpskommandos und einer Anzahl von Stabsoffizieren die Kosten der 
Gendarmerie vermehren soll, ist nicht wohl abzusehen. Aber selbst wenn
	        
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