262 Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870)
ehrfurchtsvollst in Vorlage zu bringen. Eure Königliche Majestät werden
Allerhöchstselbst am besten zu ermessen vermögen, inwiefern ein solcher
Vorschlag Allerhöchstihren Interessen entspricht.
Wenn es dem treugehorsamst Unterzeichneten erlaubt ist, seine Ansicht
ehrfurchtsvollst auszusprechen, so erlaubt er sich zu bemerken, daß die
Zusammenkunft mit dem Könige von Preußen und der Besuch auf der
Insel Mainau gemeinschaftlich mit dem Könige von Württemberg manche
Vorteile bietet.
Abgesehen von dem Zweck, die freundschaftlichen Beziehungen Eurer
Königlichen Majestät mit dem königlich preußischen Hofe zu erhalten,
würde die Anwesenheit Eurer Königlichen Majestät bei der Zusammen-
kunft der süddeutschen Monarchen einseitige Verabredungen, die den
Intentionen und dem Interesse Eurer Königlichen Majestät zuwider-
laufen, verhindern.
Indem der treugehorsamst Unterzeichnete indessen alles dem weisen
Ermessen Eurer Königlichen Majestät anheimstellt, bittet er um den
Allerhöchsten Befehl, in welchem Sinne er auf das Schreiben des Groß-
herzogs antworten soll.
Großherzog Friedrich von Baden an den Fürsten
Hohenlohe.
Karlsruhe, 5. September 1867.
Aus Ihrer heute erhaltenen freundlichen Antwort vom 1. September
habe ich mit Dank entnommen, daß Sie meinen Vorschlag gern aufnehmen.
Ich beeile mich daher, Sie in Kenntnis zu setzen, daß ein Brief des Königs
von Preußen heute mich benachrichtigt, daß es ihn sehr freuen werde,
wenn Seine Majestät der König von Bayern ihn während seines Auf-
enthalts bei uns besuchen wolle. Dem Könige erscheint Schloß Mainau
ebenfalls als geeignetster Punkt für diese Begegnung. Er wird wohl bald
nach Eröffnung des Reichstags Baden besuchen, einige Tage dort bleiben
und dann nach Mainau kommen. Die Tage stehen noch nicht fest, werden
aber wohl bald bestimmt werden, und dann werde ich Sie sofort davon in
Kenntnis setzen.
Nun aber habe ich noch die Frage, ob Sie es für richtig und der
Sache förderlich halten, wenn ich selbst an den König von Bayern schreibe,
um ihn einzuladen, nach Mainau zu kommen. Ich würde in diesem Falle
dem König sagen, daß, da der König von Württemberg dorthin kommen
wolle, um den König von Preußen zu besuchen, es mir eine Pflicht scheine,
ihm die Möglichkeit zu gewähren, den gleichen Schritt in angenehmer
Weise tun zu können u. s. w. Ich würde Ihnen dankbar sein, wenn Sie
mir Ihre Ansicht darüber mitteilen wollten.